Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Deutsches Sozialgerichtsurteil erachtet ReWalk Exoskelett als medizinisch notwendiges Hilfsmittel für Nutzer mit Rückenmarksverletzung

Deutsches Sozialgerichtsurteil erachtet ReWalk Exoskelett als medizinisch notwendiges Hilfsmittel für Nutzer mit Rückenmarksverletzung

Archivmeldung vom 04.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Screenshot Youtube Video "Mit Exoskelett zurück ins Leben laufen: Verkauf in Russland gestartet"
Bild: Screenshot Youtube Video "Mit Exoskelett zurück ins Leben laufen: Verkauf in Russland gestartet"

ReWalk Robotics, der führende Entwickler und Hersteller von Exoskeletten, gibt das erste Urteil des Sozialgerichts Speyer bekannt, das entschieden hat, dass das ReWalk Exoskelett­System medizinisch notwendig sei und die Kosten von der Krankenkasse für einen Menschen mit Rückenmarksverletzung (spinal cord injury/SCI) erstatten werden müssen. Durch dieses Gerichtsurteil, das Ende Juli gefällt wurde, wurde die ursprüngliche Ablehnung des Anspruchs durch den Kostenträger, eine gesetzliche Krankenkasse, aufgehoben.

Der Kläger, Herr Philip Hollinger, ist ein 44­jähriger Vater von zwei Kindern, der im Jahr 2006 eine Rückenmarksverletzung durch einen Autounfall erlitten hat, die ihn ab T6­Brustwirbel abwärts gelähmt hat. Herr Hollinger war in den letzten zehn Jahren seit seinem Unfall auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen. Im September 2013 lernte er auf der Rehacare­Messe in Düsseldorf die ReWalk Exoskelett­ Technologie kennen und absolvierte mit Erfolg den Erprobungs- und Trainingsprozess in der Asklepios Klinik in Falkenstein.

Im August 2014 reichte Philip Hollinger bei seiner gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme für ein ReWalk Personal System ein, das ihn beim Stehen und Laufen zu Hause und in seiner Gemeinde unterstützen sollte. Als die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnte, legte Herr Hollinger Klage beim Sozialgericht Speyer ein, das schließlich die Ablehnung der Krankenkasse aufhob.

"Nur ein Mensch mit einer Rückenmarksverletzung wird wirklich nachvollziehen können, was dieser einzigartige Glücksmoment bedeutet, wenn man wieder aufstehen und gehen kann", sagte Philip Hollinger.

"Die Entscheidung des Sozialgerichts Speyer setzt für andere Menschen mit einer Rückenmarksverletzung ein Zeichen der Hoffnung und bestätigt, was ich und andere ReWalk- Nutzer erfahren haben: Diese Technologie gibt mir viele der Dinge zurück, die ich durch meine Behinderung verloren habe. Jetzt bin ich in der Lage, wieder unabhängig zu stehen und zu gehen und der Welt auf Augenhöhe zu begegnen."

Das Urteil des Sozialgerichts Speyer1 umfasst mehrere wichtige Aussagen in Bezug auf die Exoskelett­Technologie für Menschen mit Rückenmarksverletzungen, die für zukünftige Fälle als Präzedenzfall dienen werden. Das Gericht stellte fest:

  • ReWalk ist ein medizinisches Hilfsmittel, dass die ausgefallene Körperfunktion direkt kompensiert. Als solches ist eine postive Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) oder eine Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis (Hilfsmittelverzeichnis) nicht erforderlich.
  • Die ReWalk Exoskelett­Technologie ist mit Rollstühlen nicht vergleichbar, da nur ReWalk den Versicherten wieder in die Lage versetzt, zu gehen. Aus diesem Grund findet das Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V keine Anwendung.
  • Die Kostenerstattung eines ReWalk Personal Exoskelett-Systems kann nicht mit dem Argument abgelehnt werden, dass die Bereitstellung eines Rollstuhls ausreichend ist, da ein Rollstuhl die ausgefallene Körperfunktion nicht vollständig kompensiert.
  • Die Tatsache, dass der Versicherte noch Unterstützung benötigt, wenn er das ReWalk Personal System benutzt, rechtfertigt die Ablehnung des Kostenträgers zur Kostenerstattung nicht.
  • Dass ein Versicherter zusätzlich zu einem ReWalk Personal System immer noch einen Rollstuhl benötigt, kann nicht die Grundlage für eine Ablehnung darstellen, denn die Exoskelett­Technologie gibt dem Versicherten die Möglichkeit, für einige Stunden pro Tag aufrecht zu stehen.

"Diese Entscheidung ist ein Meilenstein für die Versicherungsabdeckung der Exoskelett­Technologie - sowohl in Deutschland als auch im Rest der Welt", sagte Larry Jasinski, CEO von ReWalk Robotics. "Mit jedem Urteil, das die Verpflichtung zur Kostenübernahme von ReWalk bestätigt, machen wir wichtige Schritte hin zu unserem Ziel: Die Sicherstellung des Zugangs zum System und der Erstattung der Kosten für alle anspruchsberechtigten ReWalk-Nutzer."

ReWalk Robotics Personal 6.0 ist ein am Körper tragbares robotergesteuertes­Exoskelett, das es Menschen mit einer Rückenmarksverletzung ermöglicht, durch motorisierte Hüft­ und Kniebewegungen wieder aufrecht zu stehen und zu gehen. ReWalk ist das erste Exoskelett­System, das in den USA von der FDA für den persönlichen Gebrauch zu Hause und für die Verwendung in Rehabilitationseinrichtungen zugelassenen ist. ReWalk erhielt die FDA-Zulassung im Juni 2014 und die CE-Kennzeichnung im Juni 2010.

1 Die Frist zur Berufungseinlegung gegen das Urteil vom Sozialgericht Speyer ist noch nicht abgelaufen.

Quelle: ReWalk Robotics Ltd. (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte senker in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige