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Eltern scheitern in erstem Berliner Eilverfahren gegen Maskenpflicht ihres Kindes

Archivmeldung vom 15.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Durch staatliche Gewalt und Propaganda werden Kinder weltweit zu krankmachenden Verhalten zwangserzogen (Symbolbild)
Durch staatliche Gewalt und Propaganda werden Kinder weltweit zu krankmachenden Verhalten zwangserzogen (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

In Berlin ist das erste anhängige Eilverfahren von Eltern gegen die Maskenpflicht ihres Kindes zugunsten des Landes Berlin ausgegangen. Der noch nicht veröffentlichte Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 3 L 322/20) liegt dem Tagesspiegel vor.

Die Familie, die noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen kann, hatte medizinische Motive für die Ablehnung der Maske angeführt, es gleichzeitig aber abgelehnt, ein belastbares ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht beizubringen.

Die Familie hatte argumentiert, dass ein Attest mit Angabe der Diagnose gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht oder gar gegen den Datenschutz verstoße. Das ließen die Richter mit Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht der Schulleitung nicht gelten, ist in der Entscheidung vom 6. Oktober zu lesen. Überdies diene die Maske "dem legitimen Zweck", die Weiterverbreitung des Coronavirus angesichts steigender Fallzahlen in Deutschland "und insbesondere in Berlin" einzudämmen und die Gefahr einer unkontrollierten Infektionsausbreitung "mit der Erkrankung einer Vielzahl von Menschen mit teilweise schwerwiegenden und tödlichen Krankheitsverläufen sowie eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden", legt die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts dar.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)


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