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RA Solmecke warnt vor Facebook: Die Pinnwand eines Teenagers ist für Abmahnanwälte schnell bis zu 15.000 Euro wert

Archivmeldung vom 21.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Facebook-Seite
Facebook-Seite

Die vielen Tausend Abmahnungen passend zur Thematik Tauschbörsen sind für Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE nur die Spitze des Eisbergs. Millionen Teenager kommunizieren via Facebook untereinander. Hier posten sie unbekümmert Fotos ihrer Stars, binden YouTube-Videos in ihre Pinnwand ein, veröffentlichen Songtexte oder kopieren gescannte Seiten aus Büchern in ihre Profile. Solmecke schätzt, dass die typische Facebook-Seite eines Teenagers 10.000 bis 15.000 Euro wert sein kann - für Abmahnanwälte.

Betroffene Eltern fassen sich immer wieder an den Kopf: Wie können die eigenen Kinder nur so dumm sein und illegale Kopien von Videos und Musikstücken in Tauschbörsen verbreiten, wo doch die Medien ständig darüber berichten, dass die Anwälte der Rechteinhaber jeden Monat zigtausend Abmahnungen verschicken.

Überhaupt haben die Medien in den vergangenen Monaten sehr dafür gesorgt, dass das Problembewusstsein wächst. Vor allem Homepage-Betreiber wissen nun, dass sie ein vollständiges Impressum bereitstellen müssen, Fotos und Texte aus ungenehmigten Quellen nicht verwenden dürfen und es sogar rechtliche Probleme geben kann, wenn man fremde RSS-Feeds in das eigene Portal einbindet.

Bei all diesen Diskussionen bleibt ein modernes Medium immer völlig unberücksichtigt: Facebook. Dabei handelt es sich bei Facebook beileibe nicht um einen rechtsfreien Raum, in dem andere Regeln gelten als im übrigen Web-Universum.

RA Christian Solmecke von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE: "Millionen Menschen, vor allem Jugendliche, unterhalten auf Facebook eine eigene 'Homepage'. Da sie hier oft Inhalte für mehrere hundert Freunde veröffentlichen, kann von einer privaten Nutzung nicht mehr gesprochen werden. Im Grunde genommen müssen sich die Facebook-Aktiven wie professionelle Journalisten behandeln lassen. Wenn man sich dann ansieht, wie unbekümmert urheberrechtsgeschützte Inhalte veröffentlicht werden, sage ich: Die typische Facebook-Pinnwand eines Teenagers ist für Abmahnanwälte bis zu 15.000 Euro wert."

Rechtsanwalt Christian Solmecke: Vorsicht vor dem, was auf Facebook veröffentlicht wirdJeder Facebook-Aktive kann im Web für seine Aktivitäten auf seiner Pinnwand zur Rechenschaft gezogen und abgemahnt werden - ohne Vorwarnung und ohne die Möglichkeit, nachträglich den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Mögliche Ursachen für eine Abmahnung können sein:

  • Das Foto eines Stars: Wer Fotos seines Stars auf die Pinnwand stellt, ohne dafür die Erlaubnis zu besitzen, kann abgemahnt werden - vom Fotografen, vom Management des Stars und vom Star selbst.Lustige Bilder: Besonders beliebt auf Facebook ist das Veröffentlichen lustiger Fun-Bilder. Aber auch sie stammen von einem Fotografen, der die Bildrechte hält. Eine Abmahnung kann hier wegen der Verwendung des Bildes erfolgen, zusätzlich aber auch, weil der Name des Fotografen nicht genannt wurde.
  • YouTube-Videos: Wer ein YouTube-Video in die eigene Seite einbindet, haftet für die Inhalte. Verletzt das Video Rechte, kann der Facebook-Anwender ebenfalls belangt werden. Bei Musikstücken können auch GEMA-Gebühren fällig werden.
  • Eigene Musikvideos: Aufnahmen von der eigenen Schülerband können ebenfalls kritisch sein, wenn bekannte Stücke nachgespielt werden und damit eigentlich Lizenzgebühren für die Komponisten, die Interpreten und die Plattenfirma anfallen würden.
  • Eigene Fotos: Es herrscht immer noch das Recht am eigenen Bild vor. Wer demnach ungefragt Menschen fotografiert und diese Bilder auf Facebook veröffentlicht, kann auf Unterlassung abgemahnt werden.
  • Zitate aller Art: Viele Facebook-Anwender veröffentlichen gern weise, lustige oder zeitgenössische Zitate berühmter Personen, posten Gedichte oder kleben Songtexte auf die Pinnwand. Auch hier gilt: Solange die Urheber nicht schon 70 Jahre lang tot sind, gibt es ein Urheberrecht, das an dieser Stelle greift. Auch bei diesen Veröffentlichungen kann es also zu hohen Geldforderungen kommen.
  • Profilfoto: Immer wieder gilt es als chic, das eigene Facebook-Profilfoto auszutauschen - etwa gegen eine Comicfigur oder das Bild eines Promis. Die Verwendung geschützter Bilder kann hier umgehend eine Abmahnlawine auslösen. Dabei ist es völlig egal, wie groß das Bild eigentlich ist.

RA Christian Solmecke: "Diese Inhalte müssen nicht einmal selbst auf die eigene Facebook-Seite gestellt werden. Es reicht aus, sie zu teilen, um sie sich zu Eigen zu machen und aktiv weiter zu verbreiten."

Neue Regelungen müssen her, um die Jugendlichen zu schützen

RA Christian Solmecke kommentiert: "Millionen Jugendliche begehen täglich auf Facebook massive Rechtsverletzungen. Noch sind Abmahnungen in diesem Bereich selten, aber ich befürchte, es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis hier eine wahre Lawine losgetreten wird. Um die Jugendlichen zu schützen, müssen dringend neue gesetzliche Regelungen gefunden werden. Das Bedürfnis der Teenager, sich auf diese, ihre Weise auf Facebook zu äußern, ist sehr hoch. Hier sollte schnell eine besondere Fair-use-Regel greifen, die Veröffentlichungen im Rahmen der eigenen Freunde vor Abmahnungen schützt."

Quelle: Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE

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