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Bundesgerichtshof konkretisiert Maßstäbe bei Impf-Produkthaftung

Freigeschaltet am 10.10.2025 um 14:44 durch Sanjo Babić
Für eine sehr seltene Erkrankung soll die Arzneimittelsicherheit dramatisch gesenkt werden (Symbolbild)
Für eine sehr seltene Erkrankung soll die Arzneimittelsicherheit dramatisch gesenkt werden (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die Tagesschau berichtet über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Beweis- und Darlegungspflichten in Verfahren zu möglichen Impfschäden klarer fasst. Demzufolge kommt es auf konkrete Nachweise und die Plausibilität des Kausalzusammenhangs an. Rechtsexperten sehen darin eine Orientierung für laufende und künftige Verfahren.

Das Gericht stellte heraus, dass pauschale Behauptungen nicht genügen und medizinische Gutachten eine zentrale Rolle spielen. Herstellern obliegt es, Informations- und Warnpflichten korrekt zu erfüllen. Kläger müssen aufzeigen, inwiefern ein Fehler des Produkts oder der Aufklärung ursächlich gewesen sein könnte.

Für die Instanzgerichte entsteht damit ein belastbareres Raster für Beweisaufnahme und Würdigung. Patientenseite und Unternehmen werten das Urteil unterschiedlich, betonen aber die Bedeutung von Transparenz. Ob die Entscheidung zu mehr Vergleichen führt, bleibt offen.

Quelle: ExtremNews


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