Gericht stoppt Mogel-Rabatte! Das ändert sich bei der Werbung

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Die Tagesschau berichtet über ein BGH-Urteil, das Werbung mit Rabatten und Streichpreisen bei Discountern enger fasst. Demnach müssen Referenzpreise nachvollziehbar und Aktionszeiträume klar gekennzeichnet sein. Verbraucherschützer sehen darin einen wichtigen Schritt für Transparenz.
Kern ist die Frage, welcher Preis als Vergleich zulässig ist und wie oft er tatsächlich verlangt wurde. Unklare Formulierungen oder dauerhafte „Aktionen“ ohne nachvollziehbare Basis gelten als irreführend. Händler müssen Dokumentationen vorhalten, die Aufsichtsbehörden und Gerichte prüfen können.
Für Kunden bedeutet das mehr Verlässlichkeit bei Prospekten und Online-Anzeigen. Unternehmen müssen Prozesse und IT anpassen, um Preisverläufe sauber nachzuweisen. Ob das Urteil zu weniger Rabattfluten führt, zeigt sich in den kommenden Quartalen.
Quelle: ExtremNews