Tragödie im Schwimmbad – Lehrerin verurteilt
BILD Hamburg berichtet über ein Urteil nach dem Tod eines fünfjährigen Mädchens in einem Schwimmbad. Laut Bericht sah das Gericht Versäumnisse bei Aufsicht und Organisation als erwiesen an. Die Verurteilte will das Urteil prüfen lassen, so die Zeitung.
Nach der Darstellung im Prozess standen die Einteilung der Gruppe und die Übersicht über Nichtschwimmer im Mittelpunkt. Zeugenaussagen und Dokumente zeichneten ein widersprüchliches Bild der Abläufe. Am Ende gewichtete das Gericht die Aufsichtspflichtverletzung höher als entlastende Umstände.
Neben der Strafe wurden Auflagen zur Fortbildung und beruflichen Praxis thematisiert. Die Familie des Kindes wurde von Beratungsstellen begleitet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, juristische Schritte bleiben möglich.
Quelle: ExtremNews