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RA Christian Solmecke warnt: Finger weg vom Geocache, sonst wird Schadensersatz fällig!

Archivmeldung vom 22.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Baumwurzelversteck eines Geocaches
Baumwurzelversteck eines Geocaches

Foto: Pavel Å evela
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Immer mehr Menschen gehen in ihrer Freizeit auf Schatzsuche. Ihr Ziel beim Geocaching sind so genannte Caches, die auf der ganzen Welt versteckt sind. Ihre GPS-Koordinaten werden im Internet veröffentlicht. Aufgabe ist es, sie zu finden, um sich dann namentlich in einem Logbuch zu verewigen. Nun weist Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Anwaltskanzlei WILDE BEUGE SOLMECKE auf ein Urteil des LG Heidelberg hin: Wer einen Geocache vom Fundort entfernt, kann schadensersatzpflichtig sein.

Beispielhafter Geocache-Inhalt
Beispielhafter Geocache-Inhalt

Foto: Pavel Å evela
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Schätze gibt es überall. Der nächste ist bestimmt keinen Kilometer vom eigenen Standort entfernt. Auf der ganzen Welt und besonders auch in Deutschland sind die Geocacher unterwegs, um sie zu finden.

Ihr Sport ist es, in der Freizeit nach Schätzen (Caches) zu suchen, die in der freien Natur versteckt sind. Oft ist es eine Plastikdose, die in einem hohlen Baum oder in einer Höhle unter einer Wurzel verborgen ist. Die im Internet veröffentlichten GPS-Koordinaten weisen den Weg querfeldein und über Stock und Stein. Wem es gelingt, einen Cache zu finden, der trägt sich mit Namen und Datum in ein Logbuch ein, das in der Schatztruhe verborgen ist.

Dass dieser sehr im Trend liegende Freizeitspaß mitunter sehr teuer werden kann, zeigt ein aktuelles Urteil vom Landgericht Heidelberg (Az. 5 S 61/12 vom 4. März 2013).

Was war passiert? Ein Jäger hat im Wald einen Geocache gefunden, anscheinend abseits des normalen Verstecks frei im Wald liegend. Diesen Geocache hat er aufgehoben und am Rand eines Waldweges wieder abgelegt, um dem Besitzer der Schatztruhe das Wiederfinden des anscheinend verloren gegangenen Gegenstandes zu erleichtern.

Als die Schatztruhe einige Tage später noch immer an der gleichen Stelle lag, nun aber aufgebrochen und um der enthaltenen Gegenstände beraubt, brachte der Jäger die Truhe zum lokalen Fundbüro.

Der Besitzer des Caches klagte daraufhin auf Schadensersatz, verlor vor dem Amtsgericht Heidelberg (Az 30 C 51/11 vom 21. September 2012) und ging in Berufung. Das Landgericht Heidelberg urteilte nun anders und verurteilte den Jäger dazu, Schadensersatz in Höhe von über tausend Euro zu bezahlen. Die ungewöhnliche Höhe des Schadens kam durch die Beschaffenheit des Caches zustande: Bei der Schatzkiste handelte es sich um ein in langwieriger Arbeit handgefertigtes Unikat aus teuren Materialien.

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE erklärt das Urteil: "Die Schatzkiste war nicht mehr an ihrem ursprünglichen Standort, als sie gefunden wurde. Sie war damit besitzlos. Als der Jäger die Kiste aufgehoben hat und vom Standort entfernte, wurde die Sache von ihm in Besitz genommen.

Aus der Sache wurde somit ein Fund im gesetzlichen Sinn. Dadurch entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen den Parteien. Als Finder hat der Jäger seine Pflichten als Finder verletzt - etwa was seine Verwahrungspflicht anbelangt. Der Finder hätte die Fundsache aufbewahren müssen. Er darf sie nicht wieder aufgeben, etwa durch das Ablegen am Fundort oder an einer anderen Stelle. Es wäre dem beklagten Jäger zuzumuten, die Schatzkiste gleich mit dem Auto zum Fundbüro zu fahren. Seine Pflichtverletzung muss der Beklagte auch vertreten - auch wenn er grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet, was hier aber gegeben ist."

Was folgt aus dem Urteil, das die Geocaching-Szene sicherlich erschüttern dürfte?

Rechtsanwalt Christian Solmecke: "Das Urteil hat nicht nur Folgen für die Geocaching-Szene, sondern gilt im Alltag ganz allgemein: Wer eine Sache findet und sie an sich nimmt, hat als Finder Pflichten zu erfüllen und muss sich aktiv um eine sichere Verwahrung bemühen. Wer den Fund wieder aufgibt, kann auf Schadensersatz verklagt werden. Im Grunde genommen reicht es schon aus, einen Fund aufzuheben und wieder fallenzulassen, um die Voraussetzung auf einen Schadensersatzanspruch zu erfüllen."

Quelle: Text: Christian Solmecke -WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte (Typemania)

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