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Harmlose Silberfischchen Sie sind bei einer gekauften Wohnung kein Sachmangel

Archivmeldung vom 10.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"

Niemand würde sich freuen, wenn er gerade erst eine gebrauchte Immobilie erworben hat und beim Bezug des Objekts überraschend auf Insekten stößt. Doch in einem gewissen Umfang müssen solche Tiere als unerwünschte Mitbewohner in Kauf genommen werden. So urteilen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zumindest die Zivilgerichte, wenn es zum Streit kommt.

Der Fall:

Eine Frau erwarb zum Preis von 117.000 Euro eine Eigentumswohnung. Wenige Wochen nach der Übergabe stellte sie nach eigenen Angaben erstmals fest, dass das Objekt von Silberfischchen befallen sei. Diese hätten sich dann im Laufe der Zeit immer mehr ausgebreitet und seien trotz intensiver Bekämpfung nicht vollständig zu vertreiben gewesen. Der frühere Eigentümer habe den Befall mit Insekten verschwiegen. Wegen dieses Sachmangels forderte die Käuferin eine Rückabwicklung des Vertrages.

Das Urteil:

Das Vorhandensein von Insekten - oder wie hier konkret: von Silberfischchen - begründet nicht automatisch einen Sachmangel. Erst dann, wenn die ganze Beschaffenheit des Objekts davon betroffen sei bzw. sich darin nicht mehr wohnen lasse, könne man davon sprechen. In einer gebrauchten Wohnung müsse der Käufer durchaus damit rechnen, dass solche Tiere auftreten. Bei einem 19 Jahre alten Objekt sei ein nicht allzu auffälliger Befall im Bereich des Möglichen.

(Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 22 U 64/16)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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