Landgericht Frankfurt stärkt Urheberrecht für Smartphone-Videos
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Smartphone-Aufnahmen von aktuellen Ereignissen wie Naturkatastrophen urheberrechtlich geschützt sind. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Im konkreten Fall ging es um ein Video eines Hochwassers in Baden-Württemberg, das eine Privatperson aufgenommen und exklusiv an eine Nachrichtenagentur lizenziert hatte.
Ein anderes Medienunternehmen hatte Standbilder aus dem Video ohne
Erlaubnis verbreitet. Die 6. Zivilkammer des Landgerichts gab der Klage
der berechtigten Nachrichtenagentur statt. Das Gericht sagte, dass auch
einfache Aufnahmen ohne künstlerischen Anspruch unter den
urheberrechtlichen Schutz von Laufbildern fielen.
Die Richter
kamen zu dem Schluss, dass die Smartphoneaufnahme als Laufbild
urheberrechtlichen Schutz genießt, auch wenn sie keinen Filmcharakter
hat. Das Gericht stellte fest, dass der Ersteller des Videos dem Kläger
die ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt hatte. Daher könne der
Kläger von dem Medienunternehmen verlangen, die Verbreitung der
Standbildaufnahmen zu unterlassen und Schadensersatz zu leisten. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: dts Nachrichtenagentur