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Böller & Co.: Millionenschäden erwartet

Archivmeldung vom 22.12.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Deutsche Versicherer werden nach Silvester erneut Schäden durch Böller & Co. in Höhe von mehreren Millionen Euro regulieren. Darauf weist die Condor Versicherungsgruppe, Hamburg, hin. Durch leichtsinniges Hantieren mit Feuerwerkskörpern und durch Brände in der Weihnachtszeit werden jährlich mehr als 20.000 Schadenfälleverursacht - mit einem Gesamtschaden von mehr als 30 Millionen Euro.

Die Condor Versicherungsgruppe rät deshalb zur größeren Vorsicht beim Umgang mit Pyrotechnik. Ein unbedingtes Muss - und zwar nicht nur zu Silvester - ist indes die private Haftpflichtversicherung. Sie deckt alle Personen- sowie Sachschäden ab, die der Versicherte verschuldet, aber nicht vorsätzlich verursacht hat. Wer ein Feuerwerk zündet, muss grundsätzlich ausreichende Sicherheitsvorkehrungen treffen, damit niemand zu Schaden kommt. Dennoch kann es vorkommen, dass eine Rakete oder ein Knallfrosch quer schlägt. Wenn dann Gebäude Feuer fangen und niederbrennen, teure Teppiche ruiniert, Autos beschädigt oder gar Menschen verletzt werden, können die Schadenersatzforderungen hoch sein.

Nicht immer ist ein Verantwortlicher für den Schaden zu ermitteln. Häufig werden Beulen und Lackschaden am Auto erst am nächsten Tag entdeckt. Für diesen Fall tritt eine Kfz-Kaskoversicherung ein. Wurde ein Auto durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder gehen Scheiben zu Bruch, leistet die Teilkaskoversicherung. Schäden durch mutwilliges Ramponieren oder glimmende Raketenreste, etwa am Cabriodach, zahlt die Teilkaskoversicherung nicht, dafür muss eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen sein.

"Auch die Unfallversicherung ist zu Silvester immer wieder Thema. Durch Unglücke mit Feuerwerkskörpern können dauerhafte Personenschäden verursacht werden", so Peter Thomas, Vorstandsvorsitzender der Condor Versicherungsgruppe. Die private Unfallversicherung hilft mit Invaliditätsleistungen und lebenslangen Rentenzahlungen die finanziellen Folgen eines Silvesterunglücks abzumildern. Peter Thomas: "Die Unfallversicherung leistet unabhängig davon, ob der Verursacher zur Haftung und zu einer Zahlung von Schmerzensgeld herangezogen werden kann oder nicht zu ermitteln
ist."

Schäden durch Feuer oder Löschwasser, die am Gebäude oder der Einrichtung entstehen, ersetzt die Wohngebäude- beziehungsweise die Hausratversicherung. Für zerstörte Fensterscheiben kommt die Glasversicherung auf. Wenn der Verursacher ermittelt werden kann, macht die Versicherung diesen für die ausgezahlte Entschädigung haftbar. Hier zeigt sich daher erneut die Notwendigkeit einer Privathaftpflichtversicherung.

Quelle: Pressemitteilung Condor Versicherungsgruppe

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