"Gebühr" für das Laub
Archivmeldung vom 07.07.2018
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Freigeschaltet durch André OttWer einen Garten besitzt, der muss damit leben, dass es auch mal vom Nachbargrundstück Laub herüberweht. Das gehört einfach dazu und wird auch von den Gerichten in aller Regel so gesehen. Aber wie immer im Leben machen es der Umfang der Belästigung und die anderen Rahmenbedingungen aus, ab wann man von einer nicht mehr zumutbaren "Laubplage" sprechen muss.
Im konkreten Fall war ein Grundstückseigentümer für mehrere Bäume verantwortlich, die nach landesrechtlichen Bestimmungen den Grenzabstand verletzten. Eine Beseitigung der Bäume war wegen des Ablaufs der entsprechen-den Fristen nicht mehr durchsetzbar. Aber immerhin gestand der Bundesgerichtshof nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in letzter Instanz den Nachbarn einen Ausgleichsanspruch für den erhöhten Reinigungsaufwand durch die großen Mengen von Laub, Nadeln, Blüten und Zapfen zu.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 8/17)
Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)