Gericht hebt Untersagung der Facebook-Seite der Bundesregierung auf
Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage des Bundespresseamts (BPA) gegen die Untersagung des Betriebs der Facebook-Seite der Bundesregierung stattgegeben. Das teilte das BPA am Dienstag mit.
Der Bescheid des damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten vom 17. Februar
2023, der das Verbot aussprach, wurde aufgehoben. Das Urteil ist noch
nicht rechtskräftig.
Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte,
das Urteil bestätige die Bedeutung des Facebook-Auftritts als
Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Der
Informationsauftrag der Bundesregierung verlange, die Bürger in
Deutschland über die Tätigkeiten und Ziele der Regierung zu informieren,
was nur durch Orientierung an der tatsächlichen Mediennutzung der
Menschen möglich sei. Soziale Medien seien für viele eine zentrale
Informationsquelle.
Das Verwaltungsgericht Köln bestätige damit,
dass allein Meta für die datenschutzkonforme Ausgestaltung von Facebook
verantwortlich sei. Fragen zu Datenverarbeitungen sollten direkt mit
Meta geklärt werden, so Kornelius.
Quelle: dts Nachrichtenagentur