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Alter Ausweis ungültig: Jetzt Kinderausweis mit Foto beantragen

Archivmeldung vom 30.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: stromie  / pixelio.de
Bild: stromie / pixelio.de

Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig. “Eine Person – ein Pass” lautet das in der EU-Passverordnung verankerte Prinzip. Familien die ihre Ferien planen, sollten das beachten. Selbst Neugeborene brauchen zukünftig einen eigenen Reisepass mit Foto.

Nötig für den neuen Pass des Kindes ist ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm im Hochformat.

Das Foto muss regelmäßig aktualisiert werden. Eltern müssen darauf achten, ob die Identifizierung des Kindes über das Passfoto noch möglich ist. Enthält beispielsweise der Reisepass eines Vierjährigen noch ein Babyfoto, könnte es bei der Grenzkontrolle Schwierigkeiten geben.

Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr muss der Kinderreisepass vom Kind selbst unterschrieben werden. Auch jüngere Kinder können unterschreiben, “wenn der Entwicklungsstand es zulässt”, sagt Ministeriumssprecher Spauschuss. Geht das noch nicht, erhält der Pass einen schwarzen Balken statt Unterschrift. “Die Unterschrift ist ein biometrisches Merkmal, da ist es sinnlos, wenn die Eltern unterschreiben.” Fingerabdrücke werden in Kinderreisepässe nicht aufgenommen.

Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig und kann einmal verlängert werden.

Hat das Kind sein 12. Lebensjahr vollendet, wird der Pass ungültig. Danach muss für das Kind ein regulärer, elektronischer Reisepass beantragt werden. Kinderreisepässe, die vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden und noch gültig sind, können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Enthält der Pass kein Foto, wird er durch einen Aufkleber mit Foto verlängert. Voraussetzung: Das Kind erscheint mit auf dem Amt.

Quelle: Konsumer.info (News4Press)

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