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Elektronische Gesundheitskarte: Ohne Foto droht Verlust des Krankenversicherungsschutzes

Archivmeldung vom 18.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer seiner Krankenkasse künftig kein Foto von sich zur Verfügung stellt, dem droht der Verlust seines Krankenversicherungsschutzes.

Dies geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums an die FDP-Fraktion hervor. In dem Schreiben, das der "Rheinischen Post" vorliegt, heißt es: Die elektronische Gesundheitskarte könne "in der Regel nicht ausgestellt werden, wenn ein notwendiges Lichtbild nicht vorgelegt wird." Das Ministerium verweist zugleich auf die Pflicht jedes  Versicherten  "bei Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen dem behandelnden Arzt  vor Beginn der Behandlung seine Krankenversichertenkarte zum Nachweis des Bestehens des Versicherungsverhältnisses vorzulegen".  Der FDP-Gesundheitsexperte Daniel Bahr kritisierte die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zum 1. Oktober: "Das Gesundheitsministerium will gegen Bedenken von Ärzten und Patientenvertretern dieses Projekt durchpeitschen."

Quelle: Rheinische Post

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