Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Schimmel und Rohrbruch: Vermieter durfte Substanzschaden sofort als Werbungskosten absetzen

Schimmel und Rohrbruch: Vermieter durfte Substanzschaden sofort als Werbungskosten absetzen

Archivmeldung vom 12.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"

Muss ein Vermieter einen Substanzschaden beseitigen, der durch das schuldhafte Verhalten des Mieters entstanden ist, handelt es sich dabei steuerlich um sofort abziehbare Werbungskosten. So ist es laut Infodienst Recht und Steuern der LBS höchstrichterlich entschieden worden.

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 6/16)

Der Fall: Als ein Käufer eine vermietete Eigentumswohnung erwarb, befand sich diese in einem mängelfreien Zustand. Im Folgejahr häuften sich allerdings die Probleme. Man stritt um die Nebenkosten, es folgte die Kündigung. Es stellte sich heraus, dass die Mieterin in jüngerer Vergangenheit einen Rohrbruch nicht gemeldet und es zugelassen hatte, dass sich Schimmel an den Wänden bildete. Hinzu kamen eingeschlagene Scheiben in den Türen und zersprungene Bodenfliesen. Der Eigentümer machte die Sanierungskosten in Höhe von etwa 20.000 Euro als sofort abzugsfähige Werbungskosten geltend. Der Fiskus ging jedoch von anschaffungsnahen Herstellungskosten aus, die nur über einen längeren Zeitraum abzusetzen seien.

Das Urteil: Zwar gebe es durchaus viele Situationen, in denen man von solchen anschaffungsnahen Herstellungskosten ausgehen müsse, entschied der Bundesfinanzhof. Das treffe etwa auf übliche bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Erwerb zu (zum Beispiel Modernisierung oder Schönheitsreparaturen). Doch hier handle es sich um eine ganz andere Ursache für die Renovierungsarbeiten, die als "Erhaltungsaufwand" gelten müssten und deswegen sofort abziehbar seien.

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte video in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige