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BGH: Wer Betrügern sein Bank-Konto leiht, muss Opfern Schadensersatz zahlen

Archivmeldung vom 27.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Heutzutage kommen lukrative Jobangebote ganz überraschen über Nacht- oder? Das scheint der ein oder andere Internetnutzer zu denken, denn wie sonst ist es zu erklären, dass die Betrugsmasche des Finanzagenten immer noch funktioniert.

Finanzagent bedeutet, dass jemand sein Girokonto zur Verfügung stellt, nur weil es für den angeblich gut bezahlten Job Voraussetzung ist.

Über das so ausgeliehene Bank-Konto werden dann Geschäfte abgewickelt die auf Warenbetrug basieren:

Ein Unbekannter stellt dann sogenannte Fakeshops online, in denen Waren zu angeblichen Schnäppchenpreisen angeboten- aber nie an die Besteller, die per Vorkasse bezahlten ausgeliefert werden.

Auszug einer solchen Mail:

Unser Unternehmen stellt Dir zur Verfügung die ausgezeichnete Möglichkeit, mühelos bis 8.000€ pro Monat zu verdienen! Du kannst leicht und einfach mit unserem Unternehmen von 4.000€ bis 8.000€ pro Monat verdienen. Die Beschäftigung bei unserem Unternehmen wird nicht mehr als 2-3 Stunden Deiner Zeit 1-2 Mal in der Woche in Anspruch nehmen. Es besteht die Möglichkeit, die Beschäftigung bei unserem Unternehmen mit Deiner gegewärtigen Tätigkeit in Vereinbarung zu bringen! Für jeden ausgeführten Auftrag wird Deine Vergütung von 400€ bis 1.600€ ausmachen.

Das ein Bank-Konto zur Verfügung stellen ganz böse ins Auge gehen kann, beweist ein Urteil des BGH.

Eine Frau wurde wegen leichtfertiger Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 1 und 5 StGB verurteilt, (Vortat: gewerbsmäßiger Betrug gemäß § 263 StGB).

Eine Revision der Frau gegen dieses Urteil blieb ohne Erfolg.

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass dem Geschädigten gegen die Frau ein Schadensersatzanspruch wegen der leichtfertigen Geldwäsche zusteht (BGH, Urt. v. 19. Dezember 2012 – VIII ZR 302/11).

Das Urteil des BGH muss allen Menschen eine Warnung sein die glauben, sie könnten im Internet auf die Schnelle Geld verdienen. Wer sich hier zum Komplizen macht, muss nicht nur mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen.

Wie das aktuelle BGH-Urteil zeigt, muss man gegebenenfalls auch den Opfern Schadensersatz zahlen – während die eigentlichen Täter mit ihrer Beute längst über alle Berge sind.

Quelle: konsumer.info (News4Press)

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