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Keine Videoüberwachung im Aufzug

Archivmeldung vom 25.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Auch bei Ärger mit Schmierereien und Vandalismus darf ein Vermieter in der Regel keine Überwachungskameras im Aufzug einbauen.

Eine Videoüberwachung im Aufzug eines Mehrfamilienhauses stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Mieter dar und ist deshalb ohne Einwilligung der Bewohner nicht gestattet. Dies gilt auch dann, wenn es in der Wohnanlage schon zu Vandalismus und Schmierereien gekommen ist, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Kammergericht Berlin (Az.: 8 U 83/08).

Im verhandelten Fall war es einmalig zu Schmierereien in einem Aufzug gekommen, sowie angeblich zu einem weiteren Vorfall, den der Hauseigentümer vor Gericht aber nicht genau benannte. Der Eigentümer hatte daraufhin die Mieter schriftlich unterrichtet, er werde in die Aufzüge seiner Wohnanlage Überwachungskameras einbauen lassen. Nachdem dies geschehen war, klagte einer der Mieter - er sah sich wegen der Überwachung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Vor Gericht bekam er Recht, berichtet Immowelt.de.

Grundsätzlich, so die Richter, müssen die Interessen des Eigentümers und die Persönlichkeitsrechte gegeneinander abgewogen werden. Im verhandelten Fall habe das Recht des Mieters, nicht überwacht zu werden, eindeutig den Vorrang, zumal der Vermieter nur einen Vorfall dargelegt habe.

Quelle: Immowelt.de

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