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Bochumer Hausarzt vom Vorwurf der Ausstellung falscher Maskenatteste freigesprochen

Archivmeldung vom 16.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Maskenpflicht (Symbolbild) Bild: Felicitas Rabe
Maskenpflicht (Symbolbild) Bild: Felicitas Rabe

Dem Vorwurf falsch ausgestellter Maskenatteste folgte das Landgericht Bochum im Falle des angeklagten Arztes Andreas Triebel nicht. Seine Patienten bestätigten vor Gericht, jeweils individuell untersucht worden zu sein. Der Arzt wurde freigesprochen und hat Anspruch auf Schadensersatz für zwei bei ihm durchgeführte Hausdurchsuchungen. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Am Dienstag hat das Bochumer Landgericht den Arzt Andreas Triebel von dem Vorwurf freigesprochen, unrichtige Atteste zur Umgehung der Corona-Maskenpflicht ausgestellt zu haben. Dem Arzt war zuvor von der Staatsanwaltschaft Bochum vorgeworfen worden, im Jahr 2020 für seine Patienten ohne vorherige Untersuchung 21 Maskenbefreiungs-Atteste aus angeblich "politischen und medizinfremden Gründen" ausgestellt zu haben, berichtete Report24 am Mittwoch. Dafür hatte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro (360 Tagessätze) gefordert.

Der 77 Jahre alte Mediziner habe selbst mehrfach auf maßnahmenkritischen Demonstrationen gesprochen und Kritik an den Einschränkungen geübt. Seine Praxis sei im November 2020 und im Februar 2021 polizeilich durchsucht und Unterlagen seien beschlagnahmt worden.

Bei dem Prozess widerlegten seine Patienten den Vorwurf, wonach die Atteste "pauschal" und aus "politischen" Gründen ausgestellt worden seien. Im Zeugenstand habe jeder der 21 betroffenen Patienten erklärt, es habe sehr wohl eine medizinische Untersuchung stattgefunden. Somit zweifelte das Gericht an einem strafbaren Verhalten des Arztes. Der Freispruch habe bei seinen Patienten Freude ausgelöst.  Sowohl für die Praxis-Durchsuchungen als auch für seine Verfahrensauslagen müsse der Bochumer Hausarzt entschädigt werden, entschied das Gericht. Andreas Triebel habe die Anklage mit einem Hinweis auf die deutsche Historie kommentiert:

"Gesinnungsprüfung durch die Justiz ist in Deutschland schon sehr lange her und soll auch nicht wiederkommen."

Quelle: RT DE

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