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Ist doch nur ein Kratzer…?!

Archivmeldung vom 08.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: ERGO Versicherungsgruppe AG
Bild: ERGO Versicherungsgruppe AG

Einen kurzen Moment nicht aufgepasst, und schon ist es passiert: Auf Deutschlands Parkplätzen und Straßen kracht es täglich mehr als 6.000 Mal – zum Glück meist nur mit geringen Sachschäden wie zerkratzten Türen oder verbeulten Kotflügeln. Doch was ist zu tun, wenn fremdes Blech gelitten hat? Und welcher Schaden ist wie versichert?

Die Experten der ERGO Versicherungsgruppe wissen, worauf es sowohl für Verursacher als auch Geschädigte ankommt und haben die wichtigsten Regeln zusammengefasst.

Irgendwie sah die Parklücke vorher viel größer aus, der Begrenzungspfosten war mindestens noch einen Meter entfernt und die Laterne war vor ein paar Sekunden gar nicht sichtbar! Täglich verschätzen sich tausende Autofahrer, Beifahrer und Insassen um entscheidende Zentimeter. Die unangenehmen Folgen sind unschöne Kratzer im teuren Lack, dicke Beulen in Autotüren oder kaputte Stoßstangen. Der Schaden am eigenen Fahrzeug ist dabei meist schon mehr als ärgerlich. Doch hat das kleine Missgeschick zusätzlich Spuren auf dem Gefährt eines anderen Verkehrsteilnehmers hinterlassen, wird daraus schnell ein ausgewachsenes Problem.

Was tun, wenn es „gekracht“ hat?

„Auch wenn die Zeit drängt und der Schaden noch so klein ist: Einen Zettel mit der eigenen Telefonnummer an die Windschutzscheibe des anderen Fahrzeugs hängen und wegfahren ist keine gute Idee“, warnen die Schaden-Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Denn wenn der Zettel verloren geht, wird aus dem kleinen Rempler schnell ein Unfall mit Fahrerflucht. „Sinnvoller ist es, das Kennzeichen des beschädigten Autos zu notieren und in jedem Fall die Polizei zu verständigen“, betonen die Experten. Zudem dokumentiert ein Handy-Foto den tatsächlich entstandenen Schaden, sollte es später doch zu einem Rechtsstreit kommen. Auch die eigene Versicherung sollte zügig verständigt werden. Denn je früher sie von dem ärgerlichen Ereignis erfährt, desto schneller kann sie reagieren und den versicherten Schaden regulieren.

Wer kommt für den Schaden auf?

Schäden, die bei Gebrauch eines Fahrzeugs an Gegenständen oder dem Vermögen Anderer entstehen, übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Vorausgesetzt, der Fahrer des Verursacherfahrzeugs hat den Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt. Was Viele dabei nicht wissen: Zum Gebrauch zählen in der Regel auch das Be- und Entladen des Fahrzeugs sowie das Ein- und Aussteigen der Insassen. Verkratzt also der Beifahrer beim Aussteigen in einer engen Parklücke die Fahrertür des Nachbarautos, so ersetzt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters den entstandenen Schaden am anderen Auto. „Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt dagegen die Kaskoversicherung auf“, erläutern die Schaden-Experten der ERGO. Eine Teilkaskoversicherung bietet dabei eine Art Grundabsicherung gegen Schäden, die beispielsweise durch Zusammenstöße mit Tieren, Diebstahl, Wetterereignisse, Brände oder Explosionen entstehen. Den Kratzer in der eigenen Tür, den der Beifahrer beim Aussteigen verursacht hat, übernimmt diese Grundsicherung allerdings nicht. Um auch gegen solche Ereignisse ausreichend abgesichert zu sein, empfehlen die Experten der ERGO einen umfassenderen Versicherungsschutz. In Frage kommt hier neben einer erweiterten Teilkasko- besonders eine umfassende Vollkaskoversicherung, die Unfallschäden oder auch mutwillige Beschädigungen durch Dritte am eigenen Fahrzeug abdeckt. Denn leider passiert es immer wieder, dass sich gerade bei kleineren Blech- und Lackschäden – etwa beim Einparken – die Verursacher unbemerkt „aus dem Staub“ machen.

Quelle: ERGO Versicherungsgruppe AG

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