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Sturm Herwart: Bahn-Entschädigung auch bei höherer Gewalt

Archivmeldung vom 30.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: RainerSturm / pixelio.de
Bild: RainerSturm / pixelio.de

Sturm Herwart sorgt weiter für erhebliche Beeinträchtigungen im Bahnverkehr. Noch immer sind nicht alle Strecken wieder befahrbar. Wer deshalb mit mindestens einer Stunde Verspätung ans Ziel kommt, erhält im Rahmen der Fahrgastrechte eine Entschädigung. Grund dafür ist ein Urteil, wonach die Bahn auch bei höherer Gewalt haftet.

EuGH-Urteil: Fahrgastrechte gelten uneingeschränkt bei höherer Gewalt

"Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass höhere Gewalt die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr nicht ausschließt", erklärt David Scheibler, der das Bahn-Infoportal Zugreiseblog betreibt. Anders als etwa Airlines haftet die Bahn demnach ebenfalls bei Ausfällen und Verspätungen aufgrund von Unwettern oder Streiks.

"Die Bahn kann Entschädigungszahlungen also nicht einfach mit Hinweis auf den Sturm Herwart ablehnen", sagt Scheibler. Vielmehr stehe Bahnkunden im Verspätungsfall eine Entschädigung von bis zu 50 Prozent des Ticketpreises zu. Der genaue Prozentsatz richtet sich dabei nach der Höhe der Verspätung.

EU möchte Entschädigung bei höherer Gewalt künftig ausschließen

Doch diese kundenfreundliche Regelung könnte sich bald ändern. Die Europäische Kommission möchte die Fahrgastrechteverordnung nämlich überarbeiten. In einem ersten Entwurf wurde bereits festgelegt, dass Bahnunternehmen bei höherer Gewalt künftig nicht mehr haften sollen.

Als Begründung verweist die Kommission auf die Entschädigungsregelungen im Bus- und Flugverkehr. Dort ist eine Haftung des Beförderers bei höherer Gewalt bereits ausgeschlossen. Bahnunternehmen würden deshalb im Vergleich zu anderen Marktteilnehmern stärker belastet.

Scheibler lehnt die geplante Neuregelung der Fahrgastrechteverordnung trotzdem ab: "Statt die Bahn bei höherer Gewalt ebenfalls von der Haftung auszunehmen, sollte die EU lieber den hohen Standard für Entschädigungen im Eisenbahnverkehr auch auf Flugzeuge und Busse ausweiten."

Hierdurch könnte die Benachteiligung der Bahnunternehmen ebenfalls beseitigt, aber gleichzeitig die Kundenrechte für alle öffentlichen Verkehrsmittel gestärkt werden, sagt der Zugreiseblog-Gründer.

Bahn übernimmt Taxi- und Übernachtungskosten

Wenn wie bei den Stürmen Xavier oder Herwart viele Menschen nicht mehr weiterreisen können, stellt die Deutsche Bahn in großen Städten außerdem regelmäßig sogenannte Hotelzüge zur Verfügung. Zudem bietet das Unternehmen dann auch im Vorfeld die kostenlose Umbuchung oder Rückerstattung von Tickets an.

Sofern eine Weiterreise zum Zielbahnhof am selben Tag nicht mehr möglich ist, erstattet die Bahn ebenfalls Taxi- und Hotelkosten. "Taxifahrten werden bis maximal 80 Euro ersetzt. Übernachtungskosten müssen gemäß der Fahrgastrechteverordnung hingegen lediglich angemessen sein", erklärt Scheibler.

Bahnfahrer sollten die Rechnungen in jedem Fall aufheben und anschließend zusammen mit dem Fahrgastrechteformular einreichen. Zudem müssen sie sich vorher - soweit möglich - entweder an den Zugbegleiter oder an einen Bahnmitarbeiter am Bahnhof wenden.

(EuGH, Urteil vom 26.09.2013, Az. C-509/11)

Quelle: Zugreiseblog (ots)

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