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BGH: Youtube muss nicht alle Nutzerdaten von Raubkopierern nennen

Archivmeldung vom 10.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

Die Videoplattform Youtube muss keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen von Nutzern herausgeben, die urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich auf die Plattform hochgeladen haben. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag hervor.

Demnach schließt der Auskunftsanspruch über "Namen und Anschrift" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes die Auskunft über E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Nutzer der Dienstleistungen nicht ein. Er umfasse auch nicht die Auskunft über die für das Hochladen rechtsverletzender Dateien verwendeten IP-Adressen oder die von den Nutzern der Dienstleistungen zuletzt für einen Zugriff auf ihr Benutzerkonto verwendeten IP-Adressen. Grundlage für das Urteil seien entsprechende Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), so die Karlsruher Richter. Konkret ging es in dem Verfahren um die Klage eines Filmverleihers.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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