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BAG: Arbeitgeber müssen über nicht genommenen Urlaub informieren

Archivmeldung vom 19.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rike / pixelio.de
Bild: Rike / pixelio.de

Arbeitgeber müssen ihre Angestellten künftig rechtzeitig über nicht genommene Urlaubstage informieren und darauf aufmerksam machen, dass sie sonst verfallen. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt vom Dienstag hervor.

Bevor der Urlaubsanspruch verfällt, müssen Arbeitgeber künftig ihre Arbeitnehmer auffordern, die noch nicht beantragten Urlaubstage zu nehmen. Konkret ging es in dem Prozess um die Klage eines Wissenschaftlers, der die Abgeltung von 51 Urlaubstagen verlangte, die er bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses nicht genommen hatte.

Das Urteil gilt aber als Grundsatzentscheidung. In den Vorinstanzen hatte das zuständige Arbeitsgericht den Beklagten zur Zahlung der vom Kläger verlangten Urlaubsabgeltung verurteilt. Das Landesarbeitsgericht hatte die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts zurückgewiesen. Das Bundesarbeitsgericht hatte auf die weitere Revision des Beklagten schließlich den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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