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Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Archivmeldung vom 12.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Bild: D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Das Aufgebot ist bestellt und die gemeinsame Zukunft erstrahlt rosarot. Welches frischgebackene Glück denkt da schon an einen Ehevertrag oder gar an das Ende der Ehe? Doch als eine Generation von Erben bringt die jetzige Generation nicht selten Vermögen mit in die Ehe – ein häufiger Streitpunkt bei einer Trennung. Aber auch längere Auslandsaufenthalte oder die Betreuung des Nachwuchses können bei einer Scheidung zu Schwierigkeiten führen. Sind wesentliche Aspekte vertraglich nicht geregelt, droht ein „Rosenkrieg“. Wann ein Ehevertrag sinnvoll ist, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Wer eine Ehe schließt, für den regelt der Gesetzgeber die vermögensrechtliche Beziehung. Denn Ehepartner befinden sich grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei bleiben die Vermögen der Partner getrennt, im Falle einer Scheidung muss jedoch ein während der Ehe erzielter Vermögenszuwachs ausgeglichen werden. Abweichende oder zusätzliche Vorstellungen müssen in einem Ehevertrag festgelegt werden. „So ein Abschluss hat nichts mit mangelndem Vertrauen zu tun“, betont Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: „Unterschiedliche Vermögensverhältnisse, die selbstständige Tätigkeit eines der beiden Ehegatten, unterschiedliche Staatsangehörigkeiten sowie Kinder können für heiratswillige Paare Gründe sein, zusätzliche vertragliche Regelungen zu treffen.“

Unterschiedliche finanzielle Verhältnisse

Besitzt etwa einer der Ehegatten gewinnträchtige Geldanlagen oder erwartet aufgrund einer Erbschaft ein Vermögen, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Der Gesetzgeber gewährt dem finanziell schwächeren Vertragspartner einen gewissen Schutz vor extremen Benachteiligungen (§ 138 Abs. 1 BGB, auch Bundesgerichtshof, Az. XII ZR 265/02). Da dies jedoch nur bei sehr einseitigen und völlig unzumutbaren Belastungen gilt, sollten die Vertragspartner sich genau überlegen, auf welche gesetzlichen Rechte sie im Ehevertrag verzichten. Für Selbstständige empfiehlt sich ein Ehevertrag, um etwa das Unternehmen aus dem Zugewinnausgleich heraus zu nehmen. Ansonsten kann bei einer Scheidung sogar der Gewerbebetrieb oder die selbstständige Tätigkeit in Mitleidenschaft gezogen werden – denn auch der gestiegene Unternehmenswert ist auszugleichen.

Wenn Nachwuchs geplant ist…

Plant das Paar Nachwuchs, sollte sich die zukünftige Ehefrau über einen Ehevertrag informieren. Gerade junge Mütter können bei einer Scheidung nach der Unterhaltsrechtsreform finanziell schnell in Schwierigkeiten kommen: Sie haben in der Regel nur bis zum dritten Geburtstag des Kindes Anspruch auf vollen Betreuungsunterhalt. Der anschließende Wiedereinstieg in den Job ist oft mit finanziellen Einbußen verbunden, weil beispielsweise die unzureichende Kinderbetreuung nur eine Teilzeitstelle, einen gering bezahlten Job oder gar keine berufliche Betätigung ermöglicht – immerhin sind rund ein Drittel der alleinerziehenden Mütter auf Hartz IV oder Sozialhilfe angewiesen.

Mit einem Ehevertrag haben die zukünftigen Ehepartner die Möglichkeit, beispielsweise individuelle Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu schließen. „Auch die Höhe des Unterhalts oder eine individuelle Berechnung kann der Vertrag beinhalten“, ergänzt die Rechtsexpertin der D.A.S. Aber: Ein allzu umfassender Verzicht auf Unterhaltsleistungen kann bei erheblicher Benachteiligung eines Partners wegen Sittenwidrigkeit unwirksam sein!

Unterschiedliche Nationalitäten

Liebe ist oft grenzenlos – das Scheidungsrecht ist es nicht: Lebt das junge Glück im Ausland oder sind beide oder ist einer der Ehegatten ausländischer Herkunft, kann im Ehevertrag geregelt werden, welches Scheidungsrecht greifen soll. „Denn entgegen der landläufigen Meinung ist bei einer Scheidung nicht automatisch das Recht des Staates anwendbar, in dem die Ehe geschlossen wurde“, warnt die D.A.S. Juristin. „Wenn ein deutsches Paar längere Zeit im Ausland lebt, dann wird bei einer Scheidung nach dem dort geltenden Recht verfahren. Dies kann Auswirkungen auf das Scheidungsverfahren selbst, aber auch auf die finanziellen Folgen der Scheidung haben. In Italien etwa ist vor der Scheidung eine dreijährige Trennungsphase einzuhalten.“ Der Zugewinnausgleich ist im Ausland oft unbekannt oder völlig anders geregelt als hierzulande. Auch bei gemischtnationalen Ehen ist auschlaggebend, in welchem Land das Paar überwiegend lebt. Sinnvoll ist bei im Ausland ansässigen Paaren auch eine vertragliche Regelung des Erbrechts. Dieses richtet sich sonst womöglich nach dem ausländischen Recht. Und insbesondere mit Grundbesitz im Ausland kann es bei einer Scheidung zu Schwierigkeiten kommen.

Wichtig bei Vertragsabschluss

Damit ein Ehevertrag auch rechtlich gültig ist, müssen ihn die zukünftigen Ehepartner bei einem Notar beurkunden lassen. Dieser ist unabhängig und kann auch bei der Erstellung des Vertrages beraten. Der Ehevertrag kann übrigens jederzeit geändert bzw. an die aktuelle Lebenssituation angepasst werden, etwa bei einer Unternehmensgründung oder wenn sich Nachwuchs ankündigt.

Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung

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