BGH bestätigt Verurteilung wegen Steuerhinterziehung in Maskenaffäre

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier Angeklagter wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der sogenannten Maskenaffäre während der Corona-Pandemie bestätigt. Das teilten die Richter am Freitag mit.
Die Angeklagte T. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren
und fünf Monaten verurteilt, während der Angeklagte N. eine Strafe von
drei Jahren und neun Monaten erhielt.
Nach den Feststellungen des
Landgerichts München I hatten die Angeklagten mit ihrem Unternehmen
Provisionen in Höhe von 48 Millionen Euro für die Vermittlung von
Geschäften über medizinische Schutzmasken erzielt. Dabei nutzte die
Angeklagte T. ihre Kontakte zu hochrangigen CSU-Politikern. Sie
beantragte fälschlicherweise eine Herabsetzung der
Einkommensteuervorauszahlungen und versteuerte die Provisionen nicht
korrekt, was zu einem Steuerschaden von rund 3,7 Millionen Euro führte.
Zudem
gaben die Angeklagten wahrheitswidrig an, dass sich die
Geschäftsleitung ihres Unternehmens in Grünwald befinde, um von einem
niedrigeren Gewerbesteuerhebesatz zu profitieren, wodurch ein weiterer
Steuerschaden von knapp 4,2 Millionen Euro entstand.
Der
Bundesgerichtshof stellte das Verfahren bezüglich der Hinterziehung von
Einkommensteuervorauszahlungen ein, da die bisherigen Feststellungen
eine Verurteilung nicht trugen und eine erneute Verhandlung mit
erheblichem Aufwand verbunden wäre. Die Verurteilungen wegen der
Gewerbesteuerhinterziehung sind jedoch rechtskräftig.
Quelle: dts Nachrichtenagentur