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Arbeitslose EU-Ausländer haben keinen Anspruch auf Hartz IV

Archivmeldung vom 11.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sitzungssaal des EuGH
Sitzungssaal des EuGH

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Laut des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben arbeitslose EU-Ausländer keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Sozialleistungen zu versagen, hieß es seitens der Richter am Dienstag zur Begründung. EU-Ausländer, die wegen des Sozialsystems nach Deutschland kommen und sich keine Arbeit suchen, haben demnach auch keinen Anspruch auf Hartz IV.

Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, nachdem es im Sommer eine Debatte über sogenannte Armutszuwanderer aus Rumänien und Bulgarien gegeben hatte.

Im konkreten Fall hatte eine 25-jährige Frau aus Rumänien geklagt, die mit ihrem Sohn bei ihrer Schwester in Leipzig wohnt. Das Jobcenter Leipzig lehnte den Hartz-IV-Antrag der Frau ab, die seit dem Jahr 2010 in Deutschland lebt. Auch das Leipziger Sozialgericht stufte die junge Frau als nicht arbeitssuchend ein, wogegen die 25-Jährige klagte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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