Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht BGH: Ältere Geschiedene sollen unbefristet Unterhalt bekommen können

BGH: Ältere Geschiedene sollen unbefristet Unterhalt bekommen können

Archivmeldung vom 22.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Geschiedene Hausfrauen, die über Jahrzehnte in einer Einverdienerehe gelebt haben, müssen nicht länger fürchten, nach einer Trennung zu verarmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat seine Rechtsprechung nach heftiger Kritik aus Frauenverbänden und Anwaltschaft am neuen Scheidungsrecht verändert, wie die Tageszeitung "Frankfurter Rundschau" berichtet.

Das 2008 reformierte Scheidungsrecht strebt an, dass Geschiedene möglichst bald auf eigenen Beinen stehen. Sind die gemeinsamen Kinder über drei Jahre alt, soll auch der betreuende Elternteil einem Beruf nachgehen. Nach einer Trennung stand geschiedenen Frauen aus Einverdienerehen bisher nur für einen befristeten Zeitraum Unterhalt zu. Der BGH urteilte, dass der Unterhalt nicht befristet werden kann, wenn ein Ehepartner jahrzehntelang Kinder erzog und den Haushalt führte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

 

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte befehl in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige