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Betäubungsmittelrecht allgemein - rechtliche Grundlagen

Archivmeldung vom 05.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Das Betäubungsmittelgesetz oder auch BtMG - bildet die Grundlage für das Betäubungsmittelrecht in Deutschland. Zusätzlich wurden folgende Rechtsverordnungen erlassen, um die Durchführung des Gesetzes zu gewährleisten:

Bücherschrank, Kanzlei (Symbolbild)
Bücherschrank, Kanzlei (Symbolbild)

Bild von Jörg Möller auf Pixabay

  • BtMVV – Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung.
  • BtMAHV – Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung.
  • BtMBinHV– Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung.
  • BtMKostV– Betäubungsmittel-Kostenverordnung.

Betäubungsmittel - Definition

Die betroffenen Rauschmittel sind in Anlagen zum BtMG näher erläutert, die Betäubungsmittel werden in folgende Kategorien eingeteilt:

  • illegale Betäubungsmittel (Anlage I),
  • Betäubungsmittel (Anlage II), die nicht verschrieben werden dürfen und
  • Betäubungsmittel (Anlage III), die verschrieben werden dürfen.

Auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel-und Medizinprodukte (BfArM) findet man eine Übersicht der im BtMG enthaltenen Rauschmitteln. Weitere Fragen hierzu kann jeder Anwalt für BtMG in Köln oder einer anderen Stadt beantworten.

Überwachung

Die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs - dies beinhaltet den Anbau, die Herstellung, den Handel, die Ein-und Ausfuhr, die Abgabesowie die Veräußerung. Die Herstellung unterliegt dem BfArM.

Erlaubnispflicht

Der Umgang mit Rauschmitteln muss ausdrücklich erlaubt sein, diese wird vom Bundesinstituts für Arzneimittel erteilt. Diese Erlaubnis benötigt jeder, der die folgenden Tätigkeiten ausüben möchte:

  • Anbau und Herstellung von Betäubungsmitteln
  • Wer Handel mit Betäubungsmitteln treibt
  • Wer Betäubungsmittel einführt, ausführt und abgibt, ohne Handel mit ihnen zu treiben
  • Wer Betäubungsmittel abgibt und sie in Umlauf bringt
  • Wer Abwandlungen herstellt

Bei Interesse in diesem Bereich empfiehlt es sich, sich mit einem Fachanwalt für das Betäubungsmittelgesetz zu beraten.

Ausnahmen zur Erlaubnispflicht

Unter anderem bestehen folgende Ausnahmen zur Erlaubnispflicht:

  • Apotheken, Krankenhausapotheken und Tierarztapotheken im Umgang bei bestimmten Rauschmitteln.
  • Patienten und Tierhalter, die aufgrund einer medizinisch indizierten Anordnung eines Arztes (auch Zahn-und Tierarzt) ein verschreibungsfähiges Betäubungsmittel erworben haben.
  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, die verschreibungsfähige Betäubungsmittel aufgrund ihres Berufes über Grenzen transportieren.
  • Transporteure und Lagerbetreiber.

Zollstellen

Auch die Zollstellen unterstützen bei der Kontrolle von Rauschmitteln, die ihren Weg über die Grenzen Deutschlands finden. Stellt die Zollstelle bei der Kontrolle von Rauschmitteln - auch bei zulässigen Betäubungsmitteln - fest, dass der Verdacht eines Verstoßes gegen die Vorschriften nach dem BtMG besteht, wird dies von der Zollstelle dem BfArM mitgeteilt. Werden Verstöße gegen ein generelles Vertriebsverbot von illegalen Drogen festgestellt, leiten die Zollbehörden Ermittlungen im Rahmen des Strafrechts ein. In beiden oben genannten Fällen empfiehlt sich die Inanspruchnahme eines Anwalts für BtMG.

Kosten

Die Kosten, die ein Anwalt für BtMGfür eine Erstberatung veranschlagen darf, werden in §34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Auch Menschen mit geringem Einkommen (Maßstab ist hier in der Regel der Sozialhilfesatz) haben die Möglichkeit, einen Anwalt zu beauftragen. Zur Abdeckung der Kosten können sie einen Beratungshilfeschein gemäß $1 Beratungshilfegesetz (BerHG) beantragen. Wird der Antrag bewilligt, kann man sich von einem Anwalt für BtMGberaten lassen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Anwalt für BtMG sich mit allem rund um Betäubungsmittel befasst, vor allem mit der Strafbarkeit in diesem Bereich. Bei entsprechender Vorgeschichte können in diesem Bereich beim Vorliegen entsprechender Umstände mehrjährige Freiheitsstrafen verhängt werden. Hier muss jedoch zwischen Konsument und Dealer/Vertreiber unterschieden werden. Auch die Menge der Betäubungsmittel, welche beim Angeklagten gefunden werden, haben einen Einfluss auf das Strafmaß.

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