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EuGH-Urteil: Fingerabdruckpflicht ist angezählt

Archivmeldung vom 22.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Vollautomatischer 4+4+2-Fingerabdruckscanner
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

seit Jahren bekommen wir fast täglich Anrufe und Zuschriften von Menschen, die genau wie wir nicht wie Tatverdächtige behandelt werden wollen, wenn sie einen neuen Personalausweis wollen. Seit 2021 müssen dafür zwei Fingerabdrücke eingescannt und auf dem Ausweis gespeichert werden. Dagegen haben wir damals Klage eingereicht – heute ist das Urteil vom Europäischen Gerichtshof gekommen. Dies berichtet die NGO "digitalcourage" in ihrer Pressemitteilung.

Weiter heißt es darin: "Hier eine Zusammenfassung:

  • Die EU-Verordnung zur Fingerabdruckpflicht ist nicht im korrekten Verfahren beschlossen worden und ist deshalb ungültig. Ein Erfolg für Digitalcourage!
  • Allerdings bleibt die Speicherpflicht trotzdem in Kraft bis Ende 2026.
  • Das bedeutet: Alle, die einen Personalausweis beantragen, müssen zur Zeit weiterhin ihre Fingerabdrücke abgeben.
  • Doch die Uhr tickt für die Speicherpflicht: Wenn bis Ende 2026 keine neue Verordnung beschlossen wurde, entfällt die Fingerabdruckpflicht. Und das wird diesmal schwieriger, denn mit dem korrekten Gesetzgebungsverfahren reicht ein einziger EU-Staat, um die Verordnung abzulehnen.
  • Das heißt: Das Thema ist zurück auf der politischen Agenda!

Vielen Dank an alle, die unsere Klage durch ihre Spenden möglich gemacht haben! Jetzt müssen wir weiter dranbleiben, um EU-Mitgliedsstaaten zu überzeugen, sich gegen das Speichern der Fingerabdrücke auszusprechen! Hilf uns, hartnäckig zu bleiben – werde Digitalcourage-Fördermitglied: https://digitalcourage.de/mitglied

Der EuGH hat die Verordnung aus verfahrensrechtlichen Gründen für ungültig erklärt. Das ist ein Erfolg. Aber wir hätten uns gewünscht, dass das Gericht die Fingerabdruckpflicht kippt, weil sie nicht vereinbar mit unseren EU-Grundrechten ist.

Leider wurde auch unsere Kritik in puncto Sicherheit der Fingerabdruckdaten beiseite gewischt. Dabei gibt es große Schwachstellen in der EU-Verordnung, die die Fingerabdruckpflicht festlegt: Die Fingerabdrücke werden keineswegs sofort gelöscht, wenn der Personalausweis hergestellt worden ist. Sie können bis zu 90 Tagen lang weiter gespeichert werden. Diese Daten können so bei Hackangriffen auf Behörden entwendet werden.

Außerdem lässt die Verordnung zu, dass die Fingerabdrücke auch für andere Zwecke als für Ausweise genutzt werden können – wenn es zum Beispiel ein nationales Gesetz gibt, das das vorsieht. Die EU macht hier quasi die Hintertür weit auf, stellt alles zum Abtransport der Fingerabdruck-Daten zur Verfügung – will aber nicht verantwortlich sein für das, was dann passiert. Dieses Scheunentor hat auch der EuGH leider nicht geschlossen.

Bis zum 31.12.2026 kann die EU jetzt eine neue Verordnung auf die Beine stellen und in einem besonderen Gesetzgebungsverfahren beschließen. Dieses „besondere Gesetzgebungsverfahren” erfordert unter anderem eine Einstimmigkeit im EU-Rat. Das bedeutet: Wenn wir dort Unterstützer für unsere Position für Persönlichkeitsrechte und gegen die Sicherheitsrisiken von Fingerabdrucksammlungen gewinnen, wird es keine neue EU-Verordnung geben. Und das ist nicht unrealistisch: Mit dem korrekten Verfahren wäre die Ursprungsverordnung 2019 nicht durchgegangen, denn damals hat es zwei Gegenstimmen gegeben. Wir haben also eine Chance!

Wir wollen Silvester 2026 das Ende der Fingerabdruckpflicht für den Personalausweis feiern!"

Quelle: digitalcourage

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