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Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden

Archivmeldung vom 21.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Vermieter müssen die Heizkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch abrechnen. Pauschalen müssen Mieter nicht akzeptieren, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de .

Vermieter dürfen die Heizkosten mit ihren Mietern nicht einfach pauschal abrechnen, da eine verbrauchsabhängige Abrechnung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Auch eine im Mietvertrag vereinbarte Bruttowarmmiete ist hinsichtlich der Heizkosten ungültig.

In einem Fall, den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte, verweigerte sich ein Mieter einer Mieterhöhung mit dem Hinweis darauf, dass die pauschale Berechnung der Heizkosten der Heizkostenverordnung widerspreche (Az.: VIII ZR 212/05). Damit habe der Mieter zwar Recht, urteilten die Richter. Die Mieterhöhung war aber nicht gänzlich unwirksam: Der Vermieter müsse die Heizkostenpauschale aus der Mieterhöhung herausrechnen und kann sie wie Vorauszahlungen behandeln. Solange die Höhe der verbleibenden Kaltmiete innerhalb der Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete liege, sei die Mieterhöhung rechtens, berichtet Immowelt.de. Der Mieter hat also im Prinzip Recht bekommen - gebracht hat es ihm nichts.

Quelle: Immowelt.de

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