Edeka beantragt einstweilige Verfügung gegen Tierschutzorganisation
Die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG hat beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt gestellt. Dem voraus ging eine Informationskampagne über die Zucht- und Haltungsbedingungen von Masthühnern in der Lieferkette von Edeka.
Nach dem Start unserer Kampagne unter www.stoppt-edekas-leidensmittel.de hat Edeka beantragt, der Albert Schweitzer Stiftung per einstweiliger Verfügung zu untersagen, bestimmte Aussagen weiterhin zu verbreiten.
Edeka beantragt ein gerichtliches Verbot folgender Aussagen:
- "Eine aktuelle Untersuchung der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt (...) weist nach, dass das Unternehmen Fleisch von kranken Hühnern verkauft.", zu lesen unter www.stoppt-edekas-leidensmittel.de
- "Von wegen Qualität (...) Qualzucht bei Edeka", wenn in unmittelbarer Nähe dazu Bildmaterial von kranken und/oder toten Hühnern zu sehen ist, die nicht aus Edeka-Betrieben stammen und deren Leiden nicht auf " White Striping" zurückzuführen sind.
sowie
- "EDEKA bleibt trotz Tierwohlversprechen bislang tatenlos."
Bei Zuwiderhandlung soll ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten drohen. Das Gericht hat über den Antrag noch nicht entschieden.
Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt wird sich im laufenden Verfahren entsprechend äußern und ihre Rechtsauffassung darlegen. Wir werden zu gegebener Zeit über den weiteren Fortgang informieren.
Quelle: Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt (ots)