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AirHelp verklagt Ryanair wegen Rechtsbruch in den AGB

Archivmeldung vom 23.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das weltweit führende Fluggasthelfer-Portal, AirHelp (www.AirHelp.com), klagt heute, am 23. Oktober, vor dem Landgericht Berlin gegen die irische Billigfluggesellschaft Ryanair. Gegenstand der Klage ist ein Rechtsbruch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Passagiere in ihren Fluggastrechten beschränkt.

Ryanairs Allgemeinen Geschäftsbedingungen zufolge unterliegen ihre Passagiere bei jedem Flug nur irischem Recht und Gerichten. Demnach müssten Passagiere vor einem irischen Gericht klagen, falls Ryanair ihnen eine zulässige Entschädigungszahlung verwehrt, auch wenn der Flug in Deutschland stattgefunden hat. Des Weiteren wird die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Verspätungen und Ausfällen durch Drittparteien - Experten wie den Fluggastrechte-Portalen - verboten. In den Klauseln sieht AirHelp eine gezielte Täuschung der Verbraucher und einen bewussten Verstoß gegen die EU weiten Fluggastrechte.

Nach AirHelps Ansicht implementiert Ryanair die Artikel in ihren AGB, um Konsumenten vorsätzlich davon abzuhalten, Entschädigungsansprüche bei Flugproblemen einzufordern. Die Klauseln entbehren jedoch jeglicher rechtlicher Grundlage und sind demzufolge rechtswidrig. Denn nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 darf die Inanspruchnahme und Abtretung von Entschädigungsansprüchen nicht durch restriktive Bestimmungen im Beförderungsvertrag der Airlines limitiert werden. Geschieht dies dennoch, bleiben die Rechte der Fluggäste unberührt. Demnach sind bei Flugproblemen in Deutschland auch deutsche Gerichte zuständig.

Bereits in vergangenen Verfahren im Januar sowie Juli 2018 konnte AirHelp vor Gericht erwirken, dass die Klauseln in Deutschland als unwirksam erachtet wurden. Ryanair verlor und musste den geschädigten Passagieren ihre rechtmäßige Entschädigung auszahlen. AirHelp fordert nun mit einer Unterlassungsklage, dass Ryanair die Klauseln aus ihren AGB streichen muss.

Christian Nielsen, Rechtsexperte bei AirHelp, kommentiert: "Laut Ryanair dienen die Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dem Schutze ihrer Kunden. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Der Fluggast soll durch die Artikel gezwungen werden, bei Problemen alleine und unter Anwendung des irischen Rechts gegen den Konzern anzutreten. Die Unterstützung von Fluggasthelfern wie uns ist Ryanair in diesem sonst ungleichen Kampf ein Dorn im Auge. Das ist in keinster Weise tragbar. Wir von AirHelp setzen uns daher dafür ein, dass solche unrechtmäßigen Praktiken nicht salonfähig werden und gehen dafür vor deutschen Gerichten gegen Ryanair vor."

Bei den Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt es sich um die Artikel 2.4 sowie 15.4, zu finden unter: http://ots.de/ArKDiK

Quelle: AirHelp Limited (ots)

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