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Freibier für Brauereimitarbeiter bleibt steuerfrei

Archivmeldung vom 11.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Republica/pixabay.de
Bild: Republica/pixabay.de

Die umstrittene Besteuerung von Haustrunk ist vom Tisch. Ein Beamter des Bundesfinanzministeriums erklärte den Länderfinanzministern in einem Brief: "Nach Auswertung ihrer Stellungnahme teile ich mit, dass ich von einer Gesetzesinitiative zur Abschaffung der Steuerbefreiung für Haustrunk absehen werde."

Das "Handelsblatt" berichtet in seiner Montagausgabe darüber. Bislang dürfen Brauereimitarbeiter Getränke gratis mit nach Hause nehmen. Beschäftigte über 18 Jahren haben pro Arbeitstag demnach Anspruch auf 2,5 Liter steuerfreies Bier. Sie sind Teil ihres Lohns und tarifvertraglich verankert, die Beschäftigten müssen aber darauf keine Steuern zahlen. Im Bundesfinanzministerium gab es Überlegungen, dies zu ändern.

Das Ministerium hatte deshalb die Länder um eine Stellungnahme gebeten. Die Pläne hatten zu Widerstand unter Brauereien, Gewerkschaftlern und Landesfinanzministern geführt. Das Gratis-Getränkeangebot sei eine jahrzehntealte Tradition und zudem Teil der betrieblichen Leistungen der Arbeitgeber, argumentierte die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes haben die Brauereien in Deutschland im vergangenen Jahr rund 131.000 Hektoliter Bier als Haustrunk an ihre Mitarbeiter abgegeben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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