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Rechtskräftige Entscheidung des mittleren Gerichts von Hangzhou weist Antrag von Danone ab

Archivmeldung vom 19.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nachdem Danone die 38. Niederlage erlitt, werden die Eigentumsrechte am Warenzeichen "Wahaha" der Wahaha Group zugesprochen.

Mit Entscheidung vom 21. Mai 2009 wies das mittlere Volksgericht von Hangzhou der Provinz Zhejiang den Antrag von Danone, die Entscheidung Nr. 207 des Vermittlungsausschusses von Hangzhou (2007) aufzuheben, rechtskräftig ab. Somit ist der Rechtsstreit zwischen Danone und Wahaha über die Eigentumsrechte am Warenzeichen "Wahaha" endlich mit einer weiteren geschichtlichen Niederlage für Danone beendet.

Die Auseinandersetzung über den "Markenübertragungsvertrages" und Danones Erstantrag wurden zurückgewiesen.

Nach den Auseinandersetzungen zwischen Danone und Wahaha standen die Eigentumsrechte an dem Warenzeichen "Wahaha" im Mittelpunkt des Rechtsstreits zwischen den beiden Parteien. Danone war der Auffassung, dass der zwischen den beiden Parteien im Jahre 1996 unterzeichnete "Markenübertragungsvertrag" immer noch gültig sei und forderte von Wahaha Vertragserfüllung und die Übertragung der Rechte am Warenzeichen an das Gemeinschaftsunternehmen. Wahaha war jedoch der Auffassung, dass das nationale Markenamt der Übertragung nicht zugestimmt habe und dass die beiden Parteien den "Übertragungsvertrag" durch die Unterzeichnung des "Warenzeichennutzungsvertrages" aufgehoben haben. Insofern war Wahaha nicht verpflichtet, das Warenzeichen zu übertragen. Um diesen Punkt zu klären, reichte Wahaha kurz nach der Auseinandersetzung beim Vermittlungsausschuss von Hangzhou einen Antrag auf Schlichtung ein, mit der Bitte zu bestätigen, dass der "Markenübertragungsvertrag" aufgehoben sei. Im Dezember 2007 entschied der Vermittlungsausschuss von Hangzhou, dass der "Markenübertragungsvertrag" am 6. Dezember 1999 aufgehoben worden sei. Danone focht die Entscheidung an und beantragte vor dem mittleren Gericht von Hangzhou deren Aufhebung. Am 30. Juli 2008 entschied das mittlere Gericht von Hangzhou, dass die Antragsbegründung von Danone falsch und dass die ursprüngliche Entscheidung gültig sei.

Spitzfindigkeiten zu den Begriffen "Inland" und "Ausland"; Danone beantragt Schlichtungsverfahren

Kurz nachdem Wahaha für den oben erwähnten Fall Schlichtung beantragt hatte, behauptete Danone Folgendes: Selbst wenn, wie von Wahaha behauptet, das nationale Markenamt der Übertragung nicht zugestimmt hat, was somit zur Aufhebung des "Markenübertragungsvertrages" geführt hat, so war im "Markenübertragungsvertrag" nicht nur vereinbart, dass Wahaha das in China eingetragene Warenzeichen "Wahaha" an das Gemeinschaftsunternehmen übertragen müsse, sondern auch, dass Wahaha verpflichtet sei, das im Ausland eingetragene Warenzeichen "Wahaha" zu übertragen, wobei die Übertragung ausserhalb Chinas nicht der Zustimmung des nationalen Markenamtes unterlag, sodass Wahaha verpflichtet sei, das im Ausland eingetragene Warenzeichen zu übertragen. Hierauf brachte Danone den Fall vor den Vermittlungsausschuss von Hangzhou und forderte, dass Wahaha das im Ausland eingetragene Warenzeichen übertrage. Auf diese Weise kam es zu der seltsamen Situation "eines Vertrages und zweier Fälle".

Bezüglich der von Danone beantragten Schlichtung erliess der Vermittlungsausschuss von Hangzhou die Entscheidung, mit der Danones Antrag abgewiesen wurde, im September 2008. Das Schiedsgericht wies in seinem Urteil darauf hin, dass die Rechte und Verpflichtungen der Markenübertragung im "Markenübertragungsvertrag" in ein und demselben Vertrag vereinbart waren, und das Schiedsgericht bestätigte am 6. Dezember 2007, dass das Abkommen vom 6. Dezember 1999 aufgehoben sei. Damit seien alle Rechte und Verpflichtungen aus dem "Markenübertragungsvertrages" erloschen. Somit wurde der von Danone geforderten rechtlichen Beziehung die Grundlage entzogen.

Danone weigerte sich, die Schiedsentscheidung anzunehmen und beantragte erneut die Aufhebung der Entscheidung

Danone war mit der Schiedsentscheidung nicht zufrieden und beantragte vor dem mittleren Gericht von Hangzhou die Aufhebung der Entscheidung. Das mittlere Gericht von Hangzhou lies den Fall zu und merkte ihn am 7. April 2009 vor. Nach eingehender Prüfung kam das mittlere Gericht von Hangzhou zu der Überzeugung, dass der Antrag von Wahaha Food Company (d.h. dem von Danone gesteuerten Gemeinschaftsunternehmen, im Streitfall durch Fan Yimou vertreten) auf Aufhebung der Schiedsentscheidung auf den Bestimmungen des Artikels 58.1.6 des "Gesetzes über Schiedsverfahren der Volksrepublik China" beruht, die den Fall betreffen, dass "der Richter des Schiedsgerichts Bestechungsgelder entgegen nahm oder Amtsmissbrauch zu seinem persönlichen Vorteil beging oder im anstehenden Falle bewusst eine falsche Auslegung des Gesetzes vornahm", doch lieferte Danone schlicht keinerlei Tatsachen, die eine falsche Auslegung des Gesetzes belegen. Das Vermittlungsgericht von Hangzhou bestätigte die Rechtmässigkeit und Unparteilichkeit des Schiedsspruchs und hielt die ursprüngliche Entscheidung aufrecht.

Der Rechtsbeistand der Wahaha Group, Rechtsanwalt Yang, sagte, die Entscheidung sei das rechtskräftige Urteil zu den Eigentumsrechten des Warenzeichens "Wahaha". Unabhängig davon, ob das Warenzeichen "Wahaha" nun in China oder im Ausland eingetragen sei, es gehöre der Hangzhou Wahaha Group. Damit sind die Auseinandersetzungen über den "Markenübertragungsvertrag" zwischen den beiden Parteien beigelegt.

Quelle: Wahaha Group

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