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Stromkosten übersteigen Hartz-IV-Regelsatz für Energie

Archivmeldung vom 17.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Quelle: Bild: "obs/CHECK24 GmbH/CHECK24.de"
Quelle: Bild: "obs/CHECK24 GmbH/CHECK24.de"

Der Hartz-IV-Regelsatz für Energie deckt die Stromkosten nicht ab. Obwohl die Bezüge ab 2019 erhöht werden, zahlen Empfänger von Hartz IV im Durchschnitt 129 Euro im Jahr mehr für Strom, als der Regelsatz dafür vorsieht.*) Ein Singlehaushalt zahlt für Strom durchschnittlich 671 Euro im Jahr. Das ALG II sieht jedoch für Wohnen, Energie und Instandhaltung maximal einen Betrag von 542 Euro vor.

Hartz-IV-Empfänger in Schleswig-Holstein zahlen für Strom am meisten drauf

Hartz-IV-Empfänger in Schleswig-Holstein sind am stärksten von der Lücke zwischen Stromkosten und Regelsatz betroffen - sie zahlen im Durchschnitt 168 Euro jährlich drauf. Am niedrigsten sind die Mehrkosten in Bremen, dort beträgt die Kostenlücke nur 46 Euro im Jahr. Insgesamt ist die Differenz in den ostdeutschen Bundesländern mit 145 Euro pro Jahr um 15 Prozent größer als in den westdeutschen (126 Euro).

Anbieterwettbewerb senkt Strompreis - Gesamtersparnis von 311 Mio. Euro im Jahr

Die Tarife der alternativen Stromversorger unterschreiten die allgemeine Preisentwicklung deutlich. So sparten Verbraucher innerhalb eines Jahres insgesamt 311 Mio. Euro Stromkosten. Das ergab eine repräsentative Studie der WIK-Consult, einer Tochter des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK).**)

Verbraucher, die Fragen zu ihrem Stromtarif haben, erhalten bei den CHECK24-Experten an sieben Tagen die Woche eine persönliche Beratung per Telefon oder E-Mail. Über das Vergleichsportal abgeschlossene oder hochgeladene Energieverträge sehen und verwalten Kunden im Haushaltscenter.

*)Die Regelleistung für volljährige Alleinstehende beträgt ab 2019 jährlich 5.088 Euro. Der Hartz-IV-Regelsatz für Wohnen (ohne Miete), Energie und Instanthaltung beträgt 8,36 Prozent (425 Euro p. a.). Bei dezentraler Warmwassererzeugung liegt der Mehrbedarf bei 2,3 Prozent (117 Euro p. a.). Quelle: https://www.hartziv.org/ **)Quelle: WIK-Consult, https://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/2017_CHECK24.pdf

Quelle: CHECK24 GmbH (ots)

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