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Mindestlohn: Handwerksverband hält Ausnahmen für unabdingbar

Archivmeldung vom 28.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hält Ausnahmeregelungen bei der Mindestlohn-Vereinbarung von Union und SPD für unabdingbar. "Insbesondere für die ostdeutschen Bundesländer gibt es Einstiegslohngruppen in einigen Branchen, die noch unter der Marke von 8,50 Euro liegen. Für diese Branchen ist ein möglichst langer Übergangszeitraum unverzichtbar, um sowohl in den anstehenden Tarifverhandlungen die erforderlichen schrittweisen Anpassungen vorzunehmen, als auch um die steigenden Lohn- und Arbeitskosten sukzessive am Markt erwirtschaften zu können", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke "Handelsblatt-Online".

Das Handwerk erwarte daher, dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes "flexibel und unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der betroffenen Branchen erfolgen wird". Kritisch sieht Schwannecke zudem, dass Union und SPD Fragen zu den Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohnes auf die Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher bisher nicht beantworten hätten. "Die zahlreichen Ausbildungstarifverträge haben hier eine besondere Bedeutung", betonte er. Dessen ungeachtet wies er darauf hin, dass das Handwerk gute Erfahrungen mit Mindestlöhnen gemacht habe, vor allem deshalb, weil die Sozialpartner für die Festlegung verantwortlich gewesen seien. "Daher ist der Tarifvorrang für das Handwerk von zentraler Bedeutung."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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