Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft Streit um Mindestlohn: DGB appelliert an Arbeitgeber, sich möglichst rasch wieder an den Sitzungen der Mindestlohnkommission zu beteiligen

Streit um Mindestlohn: DGB appelliert an Arbeitgeber, sich möglichst rasch wieder an den Sitzungen der Mindestlohnkommission zu beteiligen

Archivmeldung vom 03.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de

Im Streit um die geplante außerordentliche Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 9,60 auf 12 Euro appelliert DGB-Chef Reiner Hoffmann an die Arbeitgeber, "sich nicht zu verweigern, sondern möglichst rasch wieder an den Sitzungen der Mindestlohnkommission teilzunehmen". Hoffmann reagierte damit in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) auf die Verschiebung einer geplanten Sitzung der Kommission auf Anfang nächsten Jahres.

Hoffmann betonte, die 12 Euro seien eine wichtige und richtige Lohnerhöhung für mindestens 8,6 Millionen Menschen und könnten auch von den Arbeitgebern gestemmt werden. "Im Übrigen ist mein Appell an die Arbeitgeber: Lasst uns dafür sorgen, dass mehr Menschen Tariflöhne beziehen. Das ist allemal besser als ein Mindestlohn."

Der DGB-Vorsitzende fügte hinzu, der von den Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag vorgesehene Mindestlohn von 12 Euro sei kein Jobkiller. Das zu glauben sei reine Ideologie. Die Befürchtung, es würden in großer Zahl Jobs wegfallen, sei schon 2015 bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns falsch gewesen.

Hoffmann bedauerte zugleich, "dass die Ampel-Parteien sich nicht haben durchringen können, die Ausnahmen für Jugendliche und Langzeitarbeitslose beim Mindestlohn abzuschaffen". Es sei ein großer Fehler, "Langzeitarbeitslose, die endlich einen Job finden, in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn auszuschließen".

Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns orientiert sich nachlaufend an der tariflichen Entwicklung. Das führt üblicherweise zu Anhebungen in regelmäßigen kleinen Schritten. Die Empfehlungen dazu erarbeiten Gewerkschaften und Arbeitgeber in der gemeinsamen Mindestlohnkommission.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte bodden in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige