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1. Halbjahr 2013: Rückgang der Insolvenzverfahren um 7,8 %

Archivmeldung vom 11.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

Im ersten Halbjahr 2013 verzeichneten die deutschen Amtsgerichte insgesamt 70 990 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 7,8 % weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Von den 70 990 beantragten Insolvenzverfahren entfielen 13 253 Insolvenzanträge auf Unternehmen und 45 715 auf Verbraucher. Die übrigen Insolvenzverfahren wurden von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Regelinsolvenzverfahren (7 165 Anträge) beziehungsweise ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen (2 879 Anträge), oder von natürlichen Personen als Gesellschafter (532 Anträge) gestellt. Darüber hinaus wurden 1 446 Anträge auf Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beziehungsweise eines Insolvenzverfahrens über das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft registriert.

Insgesamt sind von den 13 253 in den ersten sechs Monaten des Jahres 2013 beantragten Unternehmensinsolvenzen 9 985 Insolvenzverfahren (75,3 %) eröffnet worden. 3 268 Anträge (24,7 %) wurden mangels Masse abgewiesen. Die voraussichtliche Höhe der Forderungen aller beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren belief sich auf insgesamt 10,4 Milliarden Euro. Damit liegt die durchschnittliche Forderungshöhe pro Insolvenzverfahren bei rund 787 700 Euro.

Bei den Verbrauchern wurden im ersten Halbjahr 2013 von insgesamt 45 715 beantragten Insolvenzverfahren 44 718 (97,8 %) eröffnet. 179 Anträge (0,4 %) wurden mangels Masse abgewiesen und bei 818 Verfahren (1,8 %) erfolgte eine Annahme des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans. Die voraussichtlichen Forderungen der beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren bezifferten die Amtsgerichte auf insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro. Dies entspricht einer durchschnittlichen Verschuldung von etwa 53 100 Euro pro insolventen Verbraucher.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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