Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft Gerhart Baum: HSH-Aufsichtsrat muss Schadenersatzklage gegen Nonnenmacher prüfen

Gerhart Baum: HSH-Aufsichtsrat muss Schadenersatzklage gegen Nonnenmacher prüfen

Archivmeldung vom 15.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
HSH-Nordbank Zentrale Bild: HSH-Nordbank
HSH-Nordbank Zentrale Bild: HSH-Nordbank

In die Diskussion um den Rauswurf des HSH-Nordbank-Chefs Dirk Jens Nonnenmacher mischt sich nun auch der frühere Innenminister Gerhart Baum ein.

"Angesichts des Verdachts strafbarer Handlungen durch eine vom Vorstandschef beauftragte Detektei wäre es schon sehr seltsam, nun Herrn Nonnenmacher eine Abfindung anzubieten, bevor die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Bankenaufsicht beendet sind", sagte der FDP-Politiker gegenüber der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". Seiner Meinung nach ist der HSH-Aufsichtsrat verpflichtet, Schadenersatzansprüche gegen Nonnenmacher zu prüfen: "Aus aktienrechtlicher Sicht geht es bei den diskutierten Vorfällen um möglicherweise schwere Verfehlungen. Der Aufsichtsrat ist verpflichtet, Schadenersatzansprüche zu prüfen. Wenn er darauf verzichtet, könnte er eine Pflichtverletzung begehen."

Quelle: Rheinische Post

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte effekt in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige