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Ökostrom-Umlage steigt 2014 auf 6,24 Cent

Archivmeldung vom 15.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de

Die Ökostrom-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien wird im kommenden Jahr auf 6,24 Cent je Kilowattstunde steigen. Das teilten die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW am Dienstag mit. Die Ökostrom-Umlage, die derzeit bei 5,277 Cent je Kilowattstunde liegt, wird 2014 gegenüber dem laufenden Jahr damit um gut 20 Prozent steigen. Ein durchschnittlicher Haushalt, der im Jahr 3.500 Kilowattstunden verbraucht, wird durch den Anstieg jährlich gut 35 Euro mehr bezahlen müssen.

Nach aktuellen Berechnungen des Bundesverbandes Erneuerbarer Energie geht der Löwenanteil der Steigerung auf Ursachen zurück, die nicht mit dem Bau von neuen Wind- oder Solarstromanlagen zusammenhängen. Vielmehr seien die sinkenden Preise an der Strombörse, die nicht an die Verbraucher weitergegeben werden, sowie eine Ausweitung von Industrieprivilegien bei der Umlage der Energiewende-Kosten für gut 70 Prozent des Anstiegs verantwortlich.

"Aufgrund technologischen Fortschritts und stark gesunkener Erzeugungskosten sind Erneuerbare Energien kein Strompreis-Treiber mehr. Im Gegenteil: Erneuerbare Energien führen nicht nur zur Einsparung von Milliardenbeträgen bei Energieimporten und Klimafolgekosten. An den Strombörsen senken sie inzwischen längst auch nachweisbar in beträchtlichem Umfang die Strompreise", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BWS), Carsten König, am Dienstag. "Niedrige Stromeinkaufspreise an der Börse müssen endlich auch an die Verbraucher weitergegeben werden", forderte der BWS-Hauptgeschäftsführer.

Die Ermittlung der EEG-Umlage erfolgte in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur, die den gesetzlichen Auftrag hat, die Ermittlung, Festlegung, Veröffentlichung und Weitergabe der EEG-Umlage sowie die Vermarktung der EEG-Strommengen zu überwachen und die Anforderungen zur Vermarktung zu regeln, teilten die Übertragungsnetzbetreiber weiter mit.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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