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8,4% mehr beantragte Regelinsolvenzen im Mai 2022 als im Vormonat

Archivmeldung vom 13.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2022 um 8,4 % gegenüber April 2022 gestiegen. Der im April beobachtete Rückgang (-20,8 % gegenüber März 2022) hat sich somit nicht fortgesetzt.

Die Insolvenzzahlen waren im Verlauf der Corona-Pandemie durch gesetzliche Sonderregelungen und Wirtschaftshilfen zeitweise deutlich zurückgegangen; seit Mai 2021 sind keine Sonderregeln aufgrund der Corona-Pandemie mehr in Kraft.

7,4 % weniger Unternehmensinsolvenzen im 1. Quartal 2022 im Vergleich zum 1. Quartal 2021

Im 1. Quartal 2022 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 3 483 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 7,4 % weniger als im 1. Quartal 2021.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im 1. Quartal 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 3,9 Milliarden Euro. Im 1. Quartal 2021 hatten sie bei rund 17,1 Milliarden Euro gelegen.

Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im 1. Quartal 2022 im Baugewerbe mit 650 Fällen (1. Quartal 2021: 608; +6,9 %). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 522 Verfahren (1. Quartal 2021: 556; -6,1 %).

Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021 durch Corona und Hochwasser

Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen für Unternehmen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt.

Beruhte der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, war die Insolvenzantragspflicht bis 31. Januar 2022 ausgesetzt.

24,9 % weniger Verbraucherinsolvenzen im 1. Quartal 2022 als im 1. Quartal 2021

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im 1. Quartal 2022 um 24,9 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahrjahreszeitraum gesunken. Damit hat sich der starke Anstieg der vergangenen Monate umgekehrt. Er stand im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Effekt sorgte Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen, der sich nun als Basiseffekt bemerkbar macht.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)


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