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Arbeitskosten im 3. Quartal 2016 um 2,5 % höher als im 3. Quartal 2015

Archivmeldung vom 09.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

In Deutschland sind die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde im Zeitraum vom dritten Quartal 2015 bis zum dritten Quartal 2016 kalenderbereinigt um 2,5 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Arbeitskosten im Vergleich zum Vorquartal saison- und kalenderbereinigt um 0,8 %.

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Die Kosten für Bruttoverdienste erhöhten sich vom dritten Quartal 2015 bis zum dritten Quartal 2016 kalenderbereinigt um 2,4 %, die Lohnnebenkosten stiegen um 2,8 %.

Für das zweite Quartal 2016 liegen für 27 der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Veränderungsraten der Arbeitskosten vor. Nach diesen Ergebnissen verteuerte sich in Deutschland eine Stunde Arbeit im Vergleich zum Vorjahresquartal kalenderbereinigt um 1,9 %. In der gesamten EU lag der durchschnittliche Anstieg der Arbeitskosten in diesem Zeitraum bei 1,4 %.

Die höchsten Wachstumsraten innerhalb der EU wiesen Rumänien (+ 12,0 %), Lettland (+ 9,5 %) und Bulgarien (+ 7,3 %) auf. In Finnland (- 2,0 %), Italien (- 1,1 %) und Luxemburg (- 1,1 %) waren die Arbeitskosten rückläufig. In Frankreich fiel der Anstieg der Arbeitskosten mit + 1,4 % niedriger aus als in Deutschland. In Belgien blieben die Arbeitskosten nahezu unverändert (+ 0,1 %).

Die Veränderungsraten der Arbeitskosten von Staaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets sind in der jeweiligen Landeswährung gemessen und daher nicht währungsbereinigt.

Methodische Hinweise

Den Veränderungsraten der Arbeitskosten liegen die Ergebnisse des Arbeitskostenindex zugrunde. Dieser misst die Veränderung der Arbeitskosten und unterteilt sie zusätzlich in die beiden Bestandteile Bruttoverdienste und Lohnnebenkosten. Bei allen drei Indizes werden den Kosten des Arbeitgebers die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenübergestellt.

Revisionen in den Datenquellen, die für die Berechnung des Arbeitskostenindex genutzt werden, führten zu Anpassungen vor allem der kalender- und saisonbereinigten Wachstumsraten im Vergleich zum jeweiligen Vorquartal. Aber auch die kalenderbereinigte Wachstumsrate des Arbeitskostenindex für das zweite Quartal 2016 wurde im Vergleich zum Vorjahresquartal von + 1,8 % auf + 1,9 % erhöht.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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