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Studie: Arbeitnehmer nutzen Brückenteilzeit kaum

Archivmeldung vom 15.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutschland gilt international mittlerweile als Billiglohnland (Symbolbild)
Deutschland gilt international mittlerweile als Billiglohnland (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die 2019 eingeführte Brückenteilzeit sollte Arbeitnehmern ermöglichen, vorübergehend in Teilzeit zu gehen und danach auf eine Vollzeitstelle zurückzukehren. Doch knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zeigt sich, dass die erhoffte Wirkung bisher nicht eingetreten ist: Arbeitnehmer erhöben kaum Anspruch auf die befristete Reduktion ihrer Arbeitszeit, berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe unter Berufung auf eine Umfrage des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung unter gut 800 Personalleitern.

In zwei Dritteln der befragten Unternehmen nutzten Mitarbeiter demnach die Brückenteilzeit gar nicht. Nur drei Prozent der befragten Firmen hätte angegeben, Arbeitnehmer hätten "häufig" von der Regelung Gebrauch gemacht. "Das Brückenteilzeitgesetz hat bislang weder als Jobmotor noch als Geschäftshemmnis gewirkt", schreiben die Ifo-Wissenschaftler in der Studie, über die der "Spiegel" berichtet. Seit dem 1. Januar 2019 haben Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch darauf, in einem Zeitraum von ein bis fünf Jahren weniger zu arbeiten, danach aber auf eine Vollzeitstelle zurückzukehren. Vor allem Frauen sollten davon profitieren, weil sie besonders häufig in Teilzeit arbeiten. Über die Hälfte der vom Ifo-Institut befragten Betriebe hätten ihren Mitarbeitern schon vor Einführung des Gesetzes ermöglicht, befristet in Teilzeit zu gehen - aus Kulanz, heißt es in der Studie, über die der "Spiegel" berichtet. 15 Millionen der 37 Millionen Beschäftigten in Deutschland können die Regelung nicht in Anspruch nehmen, weil sie in kleinen Unternehmen mit weniger als 46 Beschäftigten arbeiten, für die das Gesetz nicht gilt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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