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Weitere Auszahlung an PROKON-Gläubiger geplant

Archivmeldung vom 17.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Rd. 56.000 Insolvenzgläubiger der PROKON Regenerative Energien eG (vormals PROKON Regenerative Energien GmbH, nachfolgend "PROKON") können mit einer (weiteren) Auszahlung auf ihre Insolvenzforderungen rechnen.

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON wurde bereits Mitte des Jahres 2015 aufgehoben; PROKON ist mit den Kernbereichen "Windenergie und Stromhandel" wieder am Markt tätig. Die Verwertung von Vermögensgegenständen, die nicht zu den Kerngeschäftsfeldern von PROKON gehören, wird seitdem im Interesse der Insolvenzgläubiger von einer Abwicklungsgesellschaft durchgeführt.

Nachdem die Abwicklungsgesellschaft bereits zahlreiche Vermögenswerte liquidieren konnte, ist ihr nunmehr der Verkauf zweier rumänischer Wälder an einen Großinvestor gelungen. "Wir freuen uns sehr, dass wir eine äußerst komplizierte und überaus langwierige Transaktion im Sinne der Gläubiger erfolgreich haben durchführen können", kommentiert Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, der Geschäftsführer der Abwicklungsgesellschaft, die jüngsten Verwertungsmaßnahmen.

Bisher haben sämtliche Verkäufe der Abwicklungsgesellschaft zu Erlösen geführt, die über den im Insolvenzplan angesetzten Schätzwerten liegen. Mit dem nunmehr durchgeführten Waldverkauf ist die Abwicklungsgesellschaft in der Lage, eine Auszahlung an die berechtigten Gläubiger vorzunehmen. Die Auszahlung wird sich auf mindestens EUR 50 Mio. belaufen und soll voraussichtlich ab Dezember 2016 erfolgen.

"Ich werde alle Gläubiger direkt anschreiben und um die Mitteilung ihrer aktuellen Bankverbindungen bitten. Weitere Informationen zum Auszahlungsvorgang werden die Gläubiger auch unter https://prokon-spv.insolvenz-solution.de erhalten. Anfragen von einzelnen Gläubigern kann ich aufgrund der Vielzahl der Betroffenen nicht beantworten. Dafür bitte ich höflich um Verständnis", erläutert Rechtsanwalt Denkhaus die nächsten Schritte bis zur Auszahlung.

Auszahlungsberechtigt sind nach dem Insolvenzplan diejenigen rd. 56.000 Gläubiger, die ihre Forderungen nicht in Mitgliedschaftsanteile an der PROKON Regenerative Energien eG getauscht haben. Die anstehende Auszahlung ist nicht die erste Leistung an die Gläubiger. Die Auszahlungsberechtigten haben bereits durch PROKON Schuldverschreibungen aus einer neu begebenen Unternehmensanleihe (WKN: A2AASM) mit dem entsprechenden Nennwert angeboten bekommen bzw. durch den Insolvenzverwalter eine Auszahlung auf rd. 34,5 % ihrer Forderungen erhalten. Die Quotenerwartung der Gläubiger beträgt insgesamt rd. 57,8 % ihrer jeweiligen Insolvenzforderungen.

Die PROKON Abgeltungsgläubiger SPV GmbH ("PROKON-SPV") ist im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON als sog. Abwicklungsgesellschaft gegründet worden. Seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens (01.08.2015) ist sie mit der Verwertung von Vermögensgegenständen beschäftigt, die nicht zu den Kerngeschäftsfeldern von PROKON gehören und während des Insolvenzverfahrens noch nicht verkauft werden konnten. Die Verwertung ist noch nicht abgeschlossen und wird weiterhin von dem Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin überwacht.

Quelle: Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin (ots)

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