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Umfrage: Arbeitgeber wollen nach Attest-Urteil Vorschriften nicht verschärfen

Archivmeldung vom 19.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Verena N. / pixelio.de
Bild: Verena N. / pixelio.de

Die Unternehmen wollen das arbeitgeberfreundliche Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Krankschreibungen nicht nutzen, um ihre Vorschriften zu verschärfen. In der Umfrage des Nachrichtenmagazins "Focus" unter Großkonzernen und Mittelständlern erklärten alle Firmen, sie beabsichtigten ihre aktuellen Regeln beizubehalten.

Der Umfrage zufolge behandeln Unternehmen Mitarbeiter, die krank werden, unterschiedlich. Die große Mehrheit (70 Prozent) der Arbeitgeber verlangt, dass sich arbeitsunfähige Beschäftigte spätestens nach drei Tagen vom Arzt krankschreiben lassen. Diese Regel sieht das Entgeltfortzahlungsgesetz vor. 23 Prozent der Firmen verpflichten bestimmte Mitarbeiter allerdings dazu, schon am ersten Tag einer Krankheit ein Attest vorzulegen. Zwei Prozent der Firmen verlangen den Nachweis auch, wenn Angestellte an bestimmten Tagen ausfallen, etwa kurz vor dem Wochenende.

Das Bundesarbeitsgericht hatte geurteilt, dass Firmen schon am ersten Tag den gelben Schein vom Arzt einfordern können, ohne dafür einen besonderen Grund angeben zu müssen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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