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Zehntausende springen von Musterklage gegen VW ab

Archivmeldung vom 19.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
VW
VW

Bild: Eigenes Werk /OTT

Von den einst 470.000 Dieselkunden, die sich der Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen Volkswagen angeschlossen hatten, sind offenbar Zehntausende wieder abgesprungen, viele auf den letzten Drücker. Das zeigen neue Zahlen des Bundesamts für Justiz, die dem Tagesspiegel vorliegen.

Danach hat die Behörde, die das Klageregister führt, rund 77.000 Rücknahmeanträge erhalten, viele von ihnen erst kurz vor Ablauf der Rücknahmefrist. Diese war am 30. September abgelaufen, dem ersten Verhandlungstag der Musterfeststellungsklage. Weit über 25.000 Erklärungen hat das Bundesamt für Justiz nach eigenen Angaben erst in den letzten Tagen vor Ablauf dieser Frist bekommen. Verbraucheranwälte hatten VW-Dieselkunden empfohlen, auf eigene Faust zu klagen.

Von den 77.000 Rücknahmeanträgen hat die Behörde inzwischen mehr als die Hälfte bearbeitet und das Klageregister aktualisiert. Das Bundesamt für Justiz hat dem Oberlandesgericht Braunschweig, das für die Musterfeststellungsklage zuständig ist, am Donnerstag einen aktualisierten Auszug aus dem Klageregister zugesandt, sagte ein Behördensprecher dem Tagesspiegel. Das ist wichtig, um mögliche Vergleichsverhandlungen zwischen Volkswagen und dem VZBV zu erleichtern. Das Oberlandesgericht Braunschweig drängt Volkswagen dazu, VW will sich aber erst dann auf Vergleichsverhandlungen einlassen, wenn der Konzern eine genaue Zahl hat, wie viele Kunden überhaupt noch an dem Verfahren teilnehmen wollen.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)


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