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Bautarifverhandlungen gehen in Schlichtung

Archivmeldung vom 10.04.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Streik (Symbolbild)
Streik (Symbolbild)

Lizenz: CC0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe gehen in die Schlichtung. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) erklärte die Tarifverhandlungen nach der dritten Runde für gescheitert. "Die Arbeitgeber waren nicht bereit, uns ein verhandlungsfähiges Angebot auf den Tisch zu legen", sagte IG-Bau-Verhandlungsführer Carsten Burckhardt.

"Zweimal etwas über drei Prozent mehr Einkommen auf 24 Monate gleichen die immens gestiegenen Lebenshaltungskosten in den vergangenen Jahren und Monaten einfach nicht aus." Da müsse "noch deutlich etwas draufgelegt werden". Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) sowie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) warfen der Gewerkschaft wiederum fehlenden Realismus vor. 

"Deutschland steckt in einer heftigen Baukrise", sagte ZDB-Verhandlungsführer Uwe Nostitz. Viele Bauunternehmen im Wohnungsbau, dem größten Bausektor, hätten mit massiven Auftragsrückgängen zu kämpfen. "Die Gewerkschaft ignoriert diese baukonjunkturelle Realität komplett und hält weiter an ihrer Hauptforderung fest." HDB-Vizepräsidentin Jutta Beeke sagte derweil, dass der Verlauf der Verhandlungen "enttäuschend" gewesen sei. "Ausgehend von zwei gut begründeten Angeboten setzen wir nun in der Schlichtung auf eine branchengerechte Lösung für unsere Unternehmen", fügte sie hinzu. Das letzte Angebot der Arbeitgeber sah eine Lohnerhöhung von 3,3 Prozent für 2024 und 3,2 Prozent für 2025 vor. Die IG Bau fordert 500 Euro mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung pro Monat mit einer Laufzeit von einem Jahr. Die Schlichtung könnte bereits in der nächsten Woche stattfinden. Ein Streik ist nach einer Vereinbarung im Bauhauptgewerbe erst nach einer gescheiterten Schlichtung möglich.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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