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Internationales Positionspapier der Hanfindustrie: Nutzhanf ist ein landwirtschaftliches Produkt und keine Droge

Archivmeldung vom 07.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: oswaldo / flickr.com (CC BY 2.0) / gute-nachrichten.com.de
Bild: oswaldo / flickr.com (CC BY 2.0) / gute-nachrichten.com.de

Nach internationalem Recht ist Nutzhanf kein Betäubungsmittel und fällt damit nicht in den Zuständigkeitsbereich der Drogenkontrollsysteme. Mit diesem eindeutigen Statement setzen die weltweit größten Wirtschaftsverbände der Hanfindustrie* ein Ausrufezeichen in der Diskussion um Nutzhanf versus Drogenhanf.

"Es wird Zeit, dass unsere Branche endlich nach international gültigen Vorschriften anbauen, produzieren und verkaufen kann - ohne ständig auf neue Hindernisse zu stoßen", so Daniel Kruse, Präsident des europäischen Industriehanf-Verbandes (EIHA). "Unsere Argumentationslinie ist klar: Der Anbau und die Nutzung aller Teile der Hanfpflanze zu industriellen Zwecken ist legal. Die Single Convention befasst sich nur mit dem illegalen Anbau und Handel von Cannabis oder Cannabisharz mit hohem THC-Gehalt."

Das gemeinsame Positionspapier basiert auf zwei internationalen Vertragswerken, dem Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel von 1961 (englisch Single Convention on Narcotic Drugs, C61) und den geänderten Protokollen von 1972 sowie der Konvention über psychotrope Substanzen von 1971 (C71). Das völkerrechtliche Einheitsabkommen C61 wurde von 180 Staaten ratifiziert und bestimmt bis heute die weltweite Drogenkontrolle und nationale Drogengesetze. Die Konvention C71 ist ein ergänzendes Abkommen der Vereinten Nationen zur Kontrolle psychoaktiver Drogen.

Fakt ist, dass beide Vertragswerke den Anbau von Industriehanf nicht ausschließen und auch alle daraus gewonnenen Produkte nicht als Betäubungsmittel aufgeführt sind. Der Grund ist einleuchtend: Hanfprodukte aus Industriehanf weisen einen extrem niedrigen THC-Gehalt auf, sind deshalb keine Drogen und somit kein Fall für die weltweite Drogenkontrolle.

Ziel dieses Positionspapieres ist es, gemeinsam mit den internationalen und nationalen Regulierungsbehörden ein transparentes Regelwerk für den Industriehanfsektor aufzusetzen, um die enormen wirtschaftlichen, ökologischen und ernährungsphysiologischen Vorteile des Hanfs zu nutzen. Davon sollen alle profitieren: die Landwirtschaft, die Hanfindustrie, die Konsumenten und nicht zuletzt auch die Umwelt.

Die internationale Hanfindustrie schlägt folgende Punkte zur internationalen Positionierung von Hanf vor:

  • Hanf soll definiert sein als Cannabis sativa L. - oder ein Teil dieser Pflanze
  • bei der die THC-Konzentrationen in den Blüten, Fruchtständen und Blättern unter den behördlich regulierten nationalen Höchstwerten liegen.
  • Hanfextrakte und Hanfprodukte sind per Definitionen Extrakte und Produkte, die aus Industriehanf hergestellt werden.
  • Cannabis sativa L. ist per se ein landwirtschaftliches Produkt.

"Wer unsere Ausführungen unvoreingenommen liest, wird feststellen, dass Industriehanf eine wertvolle landwirtschaftliche Pflanze ist", ist sich EIHA-Geschäftsführerin Lorenza Romanese sicher. "Es kann und darf nicht sein, dass nur die botanische Verwandtschaft zum Drogenhanf die Zukunft einer ganzen Branche ruiniert. Ich kann sie nur auffordern und bitten: Lesen Sie unser Positionspapier."

Dass eine internationale Positionierung und Definition von Hanf dringend erforderlich sind, zeigt die aktuelle Entwicklung in Europa: "In den 1970er-Jahren erkannte der EWG-Rat Industriehanf endlich als Kulturpflanze an und subventionierte den Anbau sogar. 1997 bestätigte die Kommission, dass Lebensmittel aus allen Teilen der Hanfpflanze nicht 'neuartig' seien. 2019 wurden einige Teile der Pflanze und die daraus hergestellten Lebensmittel auf einmal als 'neuartig' eingestuft und nun wiederum sollen bestimmte Teile derselben Industriehanfpflanze als 'Suchtstoff' gelten. Statt wissenschaftlich fundierte, verlässliche und transparente Politik zu gestalten, scheint man bewusst gegen den Hanfsektor zu taktieren. Dieses absurde und willkürliche Herumlavieren hat mit Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun. Industriehanf ist legal, Willkür allerdings nicht", kommentiert EIHA-Präsident Daniel Kruse.

Das Positionspapier "Common position of the Industrial Hemp sector on the Single Convention and the International Drug Control System" steht auf der Website der EIHA www.eiha.org als Download zur Verfügung.

*Unterzeichnende Organisationen und Verbände des Industriehanfsektors

  • ACU Aisa-Pacific CBD Union
  • Australian Hemp Council
  • BHA British Hemp Alliance
  • CHTA/ACCC Canadian Hemp Trade Alliance/Alliance Commerciale Canadienne du Chanvre
  • EIHA European Industrial Hemp Association
  • HIHA Hokkaido JP. Industrial Hemp Association
  • LAIHA Latin America Industrial Hemp Association
  • Mongolian Hemp Association
  • NHA National Hemp Association
  • NZHIA New Zealand Hemp Industries Association

Quelle: European Industrial Hemp Association (EIHA) (ots)


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