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April 2019: 2,3 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im April 2018

Archivmeldung vom 12.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Statistisches Bundesamt

Im April 2019 meldeten die deutschen Amtsgerichte 1 689 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 2,3 % weniger als im April 2018. Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im April 2019 mit 284 Fällen (April 2018: 307) im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen).

Unternehmen des Baugewerbes stellten 280 Insolvenzanträge (April 2018: 313). Im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden 194 (April 2018: 188) und im Gastgewerbe 189 (April 2018: 182) Insolvenzanträge gemeldet. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für April 2019 auf knapp 1,7 Milliarden Euro. Im April 2018 hatten sie bei 1,8 Milliarden Euro gelegen.

Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 7 381 übrige Schuldner im April 2019 Insolvenz an (-2,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat). Darunter waren 5 478 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie 1 538 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Verbraucher- beziehungsweise ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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