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Dieselthematik: Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Porsche AG beendet

Archivmeldung vom 07.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Porschewerk Stuttgart
Porschewerk Stuttgart

Foto: FAEP
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat heute einen Bußgeldbescheid gegen die Porsche AG gemäß §§ 30 Abs. 1, 130 Abs. 1 OWiG im Zusammenhang mit Abweichungen von regulatorischen Vorgaben bei bestimmten Porsche-Fahrzeugen erlassen. Durch den Bußgeldbescheid wird das gegen die Porsche AG laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart umfassend beendet.

Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 535 Millionen Euro vor, die sich aus einer Ahndung in Höhe von vier Millionen Euro für eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung der Porsche AG sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 531 Millionen Euro zusammensetzt. Die Höhe des Abschöpfungsbetrages richtet sich dabei maßgeblich nach der Profitabilität des Unternehmens.

Nach den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist es zu fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzungen in einer Abteilung des Entwicklungsressorts mehrere Ebenen unterhalb des Vorstands bei der abgasbezogenen Prüfung von Fahrzeugen auf ihre regulatorische Konformität gekommen. Die Aufsichtspflichtverletzungen waren nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart mitursächlich dafür, dass im Zeitraum ab 2009 Fahrzeuge der Porsche AG stellenweise von regulatorischen Vorgaben abwichen.

Die Porsche AG hat gegen den Bußgeldbescheid wegen fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung keine Rechtsmittel eingelegt. Das Verfahren gegen die Porsche AG ist damit beendet.

Für das Risiko möglicher Zahlungsverpflichtungen aus dem Bußgeldbescheid wurde auf Ebene des Volkswagen Konzerns bereits im ersten Quartal dieses Jahres eine Rückstellung gebildet. Die Porsche AG wird die Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen aus dem Bescheid im zweiten Quartal vornehmen.

Porsche hat selbst nie Dieselmotoren entwickelt und produziert. Der Abschluss dieses Verfahrens ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Beendigung der Dieselthematik. Im Herbst 2018 hat Porsche seinen vollständigen Ausstieg aus dem Diesel verkündet und konzentriert sich voll auf die Entwicklung hochmoderner Benzinmotoren, leistungsstarker Hybridantriebe und die Elektromobilität.

Quelle: Porsche AG

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