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Ab 1. Januar 2011 häufigere Kontrollen von Risikoschiffen

Archivmeldung vom 31.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Peter Ramsauer / Bild: cducsu.de
Peter Ramsauer / Bild: cducsu.de

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer begrüßt das zum Jahreswechsel in den EU-Mitgliedsstaaten in Kraft tretende neue Regelwerk für die Kontrolle von Schiffen unter fremder Flagge. Die EG-Richtlinie muss bis Ende 2010 in geltendes Recht umgesetzt werden. Ramsauer: „ Künftig wird bei Schiffen, die unter fremder Flagge fahren, eine erweiterte Risikobewertung vorgenommen. Hier wird neben Alter und Typ des Schiffes sowie dem Flaggenstaat auch die Leistungsbilanz der Reederei berücksichtigt. Die Ergebnisse bestimmen, wie oft diese Schiffe in den deutschen Häfen kontrolliert werden.“

 Schiffe, die demnach als „Risikoschiffe“ eingestuft werden, unterliegen gemäß der neuen EG-Richtlinie mindestens alle sechs Monate einer Hafenstaatkontrolle. Schiffe mit der Bewertung „Standardrisiko“ müssen mindestens alle 12 Monate kontrolliert werden, während "Qualitätsschiffe" 24 Monate ohne weitere Hafenstaatkontrolle an deutschen Häfen anlegen dürfen.

Dazu Ramsauer: „Häufigere Kontrollen von Risikoschiffen und Wiederholungstätern tragen erheblich dazu bei, die Sicherheit im deutschen Schiffsverkehr weiter zu erhöhen. Außerdem werden alle Reedereien, die die Sicherheitsanforderungen erfüllen, mit weniger Kontrollen belohnt.“

Hafenstaatkontrollen stellen sicher, dass Handelsschiffe unter fremder Flagge, die an deutschen Häfen anlegen, den internationalen Sicherheitsstandards genügen. Entdecken die Kontrolleure schwerwiegende Mängel an einem Schiff, müssen diese sofort behoben werden. Damit leistet die Hafenstaatkontrolle einen wichtigen Beitrag für gute Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord sowie den Meeresumweltschutz. Mit der Durchführung der Kontrollen hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Berufsgenossenschaft Verkehr in Hamburg beauftragt.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)

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